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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 8 · Seite 53[Sūrat al-Ḥajj (22): Vers 39]

Übersetzung · DE

13959 - Von Sufyan über Sein Wort: 'Gewiss, Gott liebt nicht', er sagte: 'Er lässt nicht in Seine Nähe'.

13960 - Von Mujahid, er sagte: 'Jedes Wort im Koran, in dem von Ungläubigen (kafir) die Rede ist, damit sind die Ungläubigen gemeint.'

Sein Wort, der Erhabene: 'Erlaubnis ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht zugefügt wurde. Und Gott hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen.'

13961 - Von Ibn 'Abbas, er sagte: 'Als der Prophet, Gott segne ihn und gewähre ihm Heil, aus Mekka auszog, sagte Abu Bakr: "Sie vertreiben ihren Propheten. Wir gehören Gott und zu Ihm kehren wir zurück. Wahrlich, dieses Volk wird untergehen!" Da wurde herabgesandt: "Erlaubnis ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden...", die gesamte Versgruppe. Ibn 'Abbas las es "Erlaubnis wurde erteilt" (udina). Abu Bakr sagte: "Da wusste ich, dass es zum Kampf kommen würde." Ibn 'Abbas sagte: "Dies ist der erste Vers, der über den Kampf herabgesandt wurde."

13962 - Von Mujahid, er sagte: "Gläubige Leute wanderten von Mekka nach Medina aus, und die Ungläubigen der Quraisch folgten ihnen. Da wurde ihnen (den Gläubigen) die Erlaubnis zum Kampf gegen sie gegeben, und Gott sandte herab: 'Erlaubnis ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden...', die gesamte Versgruppe. Also bekämpften sie sie."

13963 - Von 'Urwa ibn az-Zubair: Dass der erste Vers, der über den Kampf herabgesandt wurde, derjenige war, als die Muslime in Mekka geprüft wurden, ihre Stämme gegen sie vorgingen, um sie vom Islam abzubringen, sie aus ihren Wohnstätten vertrieben und sich gegen sie verbündeten. Da sandte Gott herab: 'Erlaubnis ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden...', die gesamte Versgruppe. Dies war zu der Zeit, als dem Gesandten der Auszug erlaubt wurde und ihnen der Kampf erlaubt wurde.

13964 - Von Ibn Zaid über Sein Wort: 'Erlaubnis ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden', er sagte: 'Es wurde ihnen erlaubt, gegen sie zu kämpfen, nachdem ihnen zehn Jahre lang verziehen wurde.'

13965 - Von Sa'id ibn Dschubair über Sein Wort: 'Erlaubnis ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden', er sagte: 'Der Prophet, Gott segne ihn und gewähre ihm Heil, und seine Gefährten, weil ihnen Unrecht zugefügt wurde', das heißt: das Unrecht der Leute von Mekka, als sie sie aus ihren Wohnstätten vertrieben.'

Sein Wort, der Erhabene: 'Diejenigen, die aus ihren Wohnstätten vertrieben worden sind'

13966 - Von Ibn 'Abbas: 'Diejenigen, die aus ihren Wohnstätten vertrieben worden sind', d. h. von Mekka nach Medina, ohne Recht. Damit sind Muhammad, Gott segne ihn und gewähre ihm Heil, und seine Gefährten gemeint.'

13967 - Von 'Uthman ibn 'Affan, er sagte: 'Über uns wurde dieser Vers herabgesandt.'

Anmerkungen

(1). al-Durr 6/56-57. (2). al-Durr 6/56-57. (3). al-Durr 6/56-57. (4). al-Durr 6/56-57. (5). al-Durr 6/56-57. (6). al-Durr 6/56-57. (7). al-Durr 6/58-59. (8). al-Durr 6/58-59.

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