14030 - Von al-Hasan, Gott habe Wohlgefallen an ihm, zu „Und kämpft für Gott, wie es Ihm gebührt“, er sagte: Ein Mensch kann wahrhaft für Gott kämpfen, wie es Ihm gebührt, ohne jemals mit dem Schwert zugeschlagen zu haben.
14031 - Von Muqatil, Gott habe Wohlgefallen an ihm, zu „Und kämpft für Gott, wie es Ihm gebührt“, das heißt: Handelt, indem ihr euch darin anstrengt.
14032 - Von al-Suddi, Gott habe Wohlgefallen an ihm, zu „Und kämpft für Gott, wie es Ihm gebührt“, er sagte: Er soll gehorcht werden und nicht ungehorsam sein.
14033 - Von Muhammad, er sagte: Abu Huraira sagte zu Ibn Abbas: "Gibt es für uns im Glauben keine Bedrängnis (Harad), darin, dass wir stehlen oder Unzucht treiben?" Er sagte: "Doch. 'Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt', das bedeutet: Die Last (Isr), die auf den Kindern Israels lag, wurde von euch genommen."
14034 - Über den Weg von Ibn Schihab, dass Ibn Abbas über Sein Wort: „Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“, zu sagen pflegte: Die Erleichterung des Islam, das, was Gott an Reue und Sühneleistungen (Kaffarat) geschaffen hat.
14035 - Über den Weg von Uthman ibn Baschar, von Ibn Abbas zu „Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“, er sagte: Dies bezieht sich auf den Neumond (Hilal) des Ramadan, wenn die Menschen daran zweifeln, sowie auf die Pilgerfahrt (Haddsch), wenn sie bezüglich des Neumondes zweifeln, sowie auf das Opferfest, das Fastenbrechen und Ähnliches.
14036 - Von Muqatil ibn Hayyan zu Seinem Wort: „Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“, er sagt: Die Religion wurde euch nicht eng gemacht, sondern Er hat sie für denjenigen, der sie annimmt, weit gemacht. Das bedeutet, dass es nichts gibt, was Er ihnen darin auferlegt hat, ohne ihnen im Falle der Notwendigkeit eine Erleichterung (Rukhsa) zu gewähren. Diese Erleichterung im Diesseits ist eine Weite für sie und eine Barmherzigkeit von Ihm; denn Er hat ihnen das Gebet am festen Ort mit vier Rak'as auferlegt und es auf der Reise zu zwei Rak'as gemacht, und bei Furcht vor dem Feind zu einer Rak'a. Dann gab Er für seine Ausrichtung die Erlaubnis, eine Geste (Ima') zu machen, falls man die Niederwerfung nicht ausführen kann, in welche Richtung auch immer man sich wendet, für denjenigen, der die Sünden und Fehler übergeht. Er gab beim Gebet (Wudu') und der Ganzwaschung (Ghusl) eine Erleichterung, dass sie, wenn sie kein Wasser finden, die Erde (Sa'id) für die Tayammum-Reinigung verwenden. Er machte das Fasten für den Ansässigen zur Pflicht, gewährte aber dem Kranken und dem Reisenden eine Erleichterung durch eine Anzahl von anderen Tagen; wer es nicht vermag, für den gilt die Speisung eines Armen für jeden Tag. Er gewährte bei der Pilgerfahrt eine Erleichterung, falls man keine Verpflegung oder Reittier findet oder durch etwas daran gehindert wird. Er gewährte beim Dschihad eine Erleichterung, falls man kein Reittier oder keine Ausrüstung findet. Er gewährte in Zeiten der Not und des Zwangs durch Hunger die Erlaubnis, sich vom Verendeten, Blut und Schweinefleisch in dem Maße zu nehmen, das die Seele rettet, damit man nicht vor Hunger stirbt, und in Ähnlichem davon im Koran hat Gott es für diese Gemeinschaft als Erleichterung von Ihm weit gemacht, die Er ihnen hat zukommen lassen.
(1). al-Durr 6/77-78. (2). al-Durr 6/77-78. (3). al-Durr 6/77-78. (4). al-Durr 6/77-78. (5). al-Durr 6/79-80. (6). al-Durr 6/79-80.