…so gilt die Speisung eines Armen für jeden Tag. Er gewährte bei der Pilgerfahrt eine Erleichterung, falls man keine Verpflegung oder Reittier findet oder durch etwas daran gehindert wird. Er gewährte beim Dschihad eine Erleichterung, falls man kein Reittier oder keine Ausrüstung findet. Er gewährte bei Anstrengung und Not durch Hunger die Erlaubnis, sich vom Verendeten, Blut und Schweinefleisch in dem Maße zu nehmen, das die Seele rettet, damit man nicht vor Hunger stirbt; in Ähnlichem davon im Koran hat Gott es für diese Gemeinschaft als Erleichterung von Ihm weit gemacht, die Er ihnen hat zukommen lassen.
14037 - Von al-Suddi zu Seinem Wort: „Das Glaubensbekenntnis eures Vaters Abraham“, er sagte: Die Religion eures Vaters.
14038 - Von Ibn Abbas zu Seinem Wort: „Er hat euch Muslime genannt, schon zuvor“, er sagte: Gott, der Mächtige und Erhabene, hat euch so genannt.
14039 - Von Mudschahid zu Seinem Wort: „Er hat euch Muslime genannt“, er sagte: Gott, der Mächtige und Erhabene, hat euch schon zuvor Muslime genannt. Er sagte: In allen Schriften, im Dhikr (der Mahnung) und in diesem hier, sagte er: im Koran.
14040 - Von Qatada zu Seinem Wort: „Er hat euch... genannt“, er sagte: Gott hat euch schon zuvor und in diesem hier – das heißt in eurem Buch – Muslime genannt, damit der Gesandte Zeuge über euch sei, dass er euch (die Botschaft) übermittelt hat, und damit ihr Zeugen über die Menschen seid, dass ihre Gesandten ihnen (die Botschaft) übermittelt haben.
14041 - Von Ibn Zayd zu diesem Vers, er sagte: Gott hat keine andere Gemeinschaft außer dieser hier mit Islam und Glaube (Iman) erwähnt. Sie wurde mit beiden zusammen erwähnt, und man hat von keiner anderen Gemeinschaft gehört, die neben ihr mit Islam und Glaube erwähnt wurde.
14042 - Von Ibn Zayd zu Seinem Wort: „Er hat euch Muslime genannt“, er sagte: Abraham. Siehst du nicht Sein Wort: „Unser Herr, und mache uns beide zu Dir ergebenen (Muslimen)“ bis zum Ende des gesamten Verses?
Ende der Auslegung der Sure al-Haddsch.
(1). al-Durr 6/79-80. (2). al-Durr 6/79-80. (3). al-Durr 6/79-80. (4). al-Durr 6/81. (5). al-Durr 6/81. (6). al-Durr 6/81. (7). al-Durr 6/81.