Ibn Shaqiq, Muhammad ibn Muzahim berichtete uns, Bukayr ibn Ma'ruf berichtete von Muqatil ibn Hayyan bezüglich Seines Wortes: "Der Unzüchtige heiratet nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin, und die Unzüchtige heiratet nur ein Unzüchtiger oder ein Götzendiener; und dies ist den Gläubigen verboten." Er sagte: Als die Auswanderer (Muhajirun) nach Medina kamen, kamen sie dort an, während sie sich in großer Not befanden, bis auf wenige von ihnen. Medina hatte hohe Preise, war von schwerer Not geplagt, und das Gute war dort spärlich. Auf dem Markt gab es bekannte Unzüchtige unter den Leuten der Schrift sowie unter den Sklavinnen der Ansar; unter ihnen waren Umayya, die Sklavin von 'Abd Allah ibn Ubayy, und Musaykiya, die Tochter von Umayya, für einen Mann aus dem Kreis der Ansar. Es gab Huren unter den Sklavinnen der Ansar, und jede Frau von ihnen hatte an ihrer Tür ein Zeichen angebracht, wie das Zeichen eines Hufschmieds, damit man erkannte, dass sie eine käufliche Unzüchtige war. Sie gehörten zu den wohlhabendsten Leuten Medinas und verfügten über den meisten Wohlstand. Einige der muslimischen Auswanderer begehrten das, was sie verdienten, aufgrund der Not, in der sie sich befanden. So deuteten einige von ihnen einander an: "Wenn wir doch einige dieser Unzüchtigen heiraten würden, damit wir einen Teil ihrer überschüssigen Nahrung erhalten." Einige von ihnen sagten: "Wir sollten den Gesandten Gottes (S) um Rat fragen." Sie kamen zu ihm und sagten: "O Gesandter Gottes, die Not ist für uns schwer geworden, und wir finden nichts zu essen. Auf dem Markt gibt es Huren unter den Frauen der Leute der Schrift, ihre Sklavinnen und die Sklavinnen der Ansar, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Wäre es für uns rechtens, einige von ihnen zu heiraten, um einen Teil ihrer überschüssigen Einkünfte zu erhalten, und wenn wir dann davon Reichtum erlangten, würden wir sie verlassen?" Da sandte Gott, der Mächtige und Erhabene, auf Seinen Propheten (S) herab, dass dies den Gläubigen verboten sei, die unzüchtigen, den Geschlechtsverkehr praktizierenden Frauen zu heiraten, die ihre Unzucht öffentlich machten. Er sprach: "Der Unzüchtige unter den Leuten der Qibla heiratet nur eine Unzüchtige aus dem Kreis der Huren unter den Sklavinnen der Ansar, oder eine Unzüchtige, die wegen Unzucht ausgepeitscht wurde und zu den Leuten der Qibla gehört, oder eine Götzendienerin aus dem Kreis der Leute der Schrift, sei es eine Jüdin oder eine Christin, unter den Huren der Sklavinnen der Ansar."
14129 - Muhammad ibn Sa'd ibn 'Atiyya al-'Awfi berichtete uns in dem, was er an mich schrieb: Mein Vater berichtete mir, mein Onkel berichtete mir, mein Vater berichtete, von seinem Vater, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Der Unzüchtige heiratet nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin" (der Vers). Er sagte: "Es gab in der Zeit der Unwissenheit Häuser, die 'al-Mawakhir' (Bordelle) genannt wurden. Sie ließen dort ihre jungen Frauen arbeiten. Es waren Häuser, die für Unzucht bekannt waren, auf die hingewiesen wurde, und niemand außer einem Unzüchtigen aus dem Kreis der Leute der Qibla oder einem Götzendiener aus dem Kreis der Götzenanbeter suchte sie auf. Gott verbot dies den Gläubigen."
14130 - Yunus ibn Habib berichtete uns, Abu Dawud berichtete, Qays berichtete, von Abu Husayn, von Sa'id ibn Jubayr, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Der Unzüchtige heiratet nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin, und die Unzüchtige heiratet nur ein Unzüchtiger oder ein Götzendiener."
(1). Al-Durr 5/19. (2). Al-Tabari 18/57.
ابن شَقِيقٍ، ثنا مُحَمَّدُ بْنُ مُزَاحِمٍ، ثنا بُكَيْرُ بْنُ مَعْرُوفٍ، عن مقاتل ابن حَيَّانَ. قَوْلُهُ:
الزَّانِي لَا يَنْكِحُ إِلا زَانِيَةً أَوْ مُشْرِكَةً وَالزَّانِيَةُ لَا يَنْكِحُهَا إِلا زَانٍ أَوْ مُشْرِكٌ وَحُرِّمَ ذَلِكَ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ قَالَ: لَمَّا قَدِمَ الْمُهَاجِرُونَ الْمَدِينَةَ، قَدِمُوهَا وَهُمْ بِجَهْدٍ، إلا قليل مِنْهُمْ، وَالْمَدِينَةُ غَالِيَةُ السِّعْرِ، شَدِيدَةُ الْجَهْدِ، الْخَيْرُ بِهَا قَلِيلٌ. وَفِي السُّوقِ زَوَانٍ مُتَعَالِمَاتٌ مِنْ أَهْلِ الْكِتَابِ، وَإِمَاءِ الأَنْصَارِ مِنْهُنَّ أُمَيَّةُ وَلِيدَةُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أُبَيٍّ، وَمُسَيْكِيَةُ بِنْتُ أُمَيَّةَ لِرَجُلٍ مِنَ الأَنْصَارِ. فِي بَغَايَا مِنْ وَلائِدِ الأَنْصَارِ، وَقَدْ رَفَعَتْ كُلُّ امْرَأَةٍ مِنْهُنَّ عَلَى بَابِهَا عَلامَةً كَعَلامَةِ الْبَيْطَارِ لِيُعْرَفَ أَنَّهَا زَانِيَةٌ مُؤَجَّرَةٌ، وَكُنَّ مِنْ أَخْصَبِ أَهْلِ الْمَدِينَةِ وَأَكْثَرِهِ خَيْرًا، فَرَغِبَ أُنَاسٌ مِنَ الْمُهَاجِرِينَ الْمُسْلِمِينَ فِيمَا يَكْتَسِبْنَ، لِلَّذِي هُمْ فِيهِ مِنَ الْجَهْدِ، فَأَشَارَ بَعْضُهُمْ عَلَى بَعْضٍ، لَوْ تَزَوَّجْنَا بَعْضَ هَؤُلاءِ الزواني، فنصيب من فضول أطعماتهن، فَقَالَ بَعْضُهُمْ: نَسْتَأْمِرُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَأَتَوْهُ فَقَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ قَدْ شَقَّ عَلَيْنَا الْجَهْدُ، وَلا نَجْدُ مَا نَأْكُلُ، وَفِي السُّوقِ بَغَايَا نِسَاءِ أَهْلِ الْكِتَابِ، وَوَلائِدُهُنَّ وَوَلائِدُ الأَنْصَارِ، يَكْتَسِبْنَ لأَنْفُسِهِنَّ، فَيَصْلُحُ لَنَا أَنْ نَتَزَوَّجَ مِنْهُنَّ، فَنُصِيبَ مِنْ فُضُولِ مَا يَكْتَسِبْنَ، فَإِذَا وَجَدْنَا عَنْهُ غِنًى تَرَكْنَاهُنَّ، فَأَنْزَلَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ عَلَى نَبِيِّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِأَنَّ ذَلِكَ حَرَامٌ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ، أَنْ يَتَزَوَّجُوا الزَّوَانِيَ الْمُسَافِحَاتِ الْمُعَالِنَاتِ زِنَاهُنَّ، فَقَالَ: الزَّانِي مِنْ أَهْلِ الْقِبْلَةِ لَا يَنْكِحُ إِلا زَانِيَةً مِنْ بَغَايَا وَلائِدِ الأَنْصَارِ، أَوْ زَانِيَةً مَجْلُودَةً فِي الزِّنَا مِنْ أَهْلِ الْقِبْلَةِ، أَوْ مُشْرِكَةً مِنْ أَهْلِ الْكِتَابِ يَهُودِيَّةً أَوْ نَصْرَانِيَّةً، مِنْ بَغَايَا وَلائِدِ الأَنْصَارِ «١» .
١٤١٢٩ - أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ سَعْدِ بْنِ عَطِيَّةَ الْعَوْفِيُّ فِيمَا كَتَبَ إِلَيَّ، حَدَّثَنِي أَبِي، حَدَّثَنِي عَمِّي حَدَّثَنِي أَبِي، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ فِي قَوْلِهِ: الزَّانِي لَا يَنْكِحُ إِلَّا زَانِيَةً أَوْ مُشْرِكَةً الْآيَةَ قَالَ: كَانَتْ بُيُوتٌ تُسَمَّى الْمَوَاخِيرَ فِي الْجَاهِلِيَّةِ، وَكَانُوا يُؤَاجِرُونَ فِيهَا فَتَيَاتِهِمْ، وَكَانَتْ بُيُوتٌ مَعْلُومَةَ الزِّنَا، لَا يُدَلُّ عَلَيْهِنَّ وَلا يَأْتِيهِنَّ إِلا زَانٍ مِنْ أَهْلِ الْقِبْلَةِ، أَوْ مُشْرِكٌ مِنْ أَهْلِ الأَوْثَانِ، فَحَرَّمَ اللَّهُ ذَلِكَ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ «٢» .
(١) . الدر ٥/ ١٩.(٢) . الطبري ١٨/ ٥٧.