6 - Die Überlieferung von Muḥammad bin Yazīd al-Wāsiṭī. Es überliefert sie al-Dāraquṭnī in „al-Ṣifāt“ (40). Abū Dāwūd sagte (5/96): ... Der Hadith mit der Überlieferungskette von Aḥmad bin Saʿīd ist der Sahih (Authentisch), und ihm stimmte darin eine Gruppe zu, darunter: Yaḥyā bin Maʿīn und ʿAlī bin al-Madīnī. Und das Hören von ʿAbd al-Aʿlā, Ibn al-Muthannā und Ibn Baschschār stammte aus einer einzigen Abschrift, soweit es mir übermittelt wurde. Ende des Zitats. Und al-Dāraquṭnī sagte in „al-Ṣifāt“ (S. 53): Wer darin sagte: Von Yaʿqūb bin ʿUtba und Dschubair bin Muḥammad, der hat sich geirrt, und das Richtige ist: Von Dschubair bin Muḥammad. Ende des Zitats. Abū Dāwūd sagte (5/96): Und eine Gruppe überlieferte ihn von Ibn Isḥāq, wie auch Aḥmad sagte. Ende des Zitats. Nutzen/Hinweis: Al-Dhahabī korrigierte in „al-ʿUluww“ (1/411) Abū Dāwūd und sagte: Die Aussage von Abū Dāwūd ist zu überdenken: Dass ihn eine Gruppe von Abū Isḥāq überlieferte, denn ich habe ihn niemals anders gefunden als aus dem Hadith von Wahb, von seinem Vater, von ihm. Ende des Zitats. Ich sage: Das Richtige liegt bei Abū Dāwūd, denn al-Dāraquṭnī sagte in „al-Ṣifāt“ (S. 88): Und ebenso überlieferte ihn Ḥafṣ bin ʿAbd al-Raḥmān von Muḥammad bin Isḥāq mit dieser Überlieferungskette. Ende des Zitats. Und die Überlieferung von Ḥafṣ bin ʿAbd al-Raḥmān überlieferte al-Ādschurrī in „al-Scharīʿa“ (667), und demnach sind die Früheren wissender als die Späteren in dem, was sie sagten. * Das Urteil über den Hadith des Knarrens (al-Aṭīṭ): Die Ahl al-Sunna argumentierten mit dem Hadith des Knarrens und führten ihn in ihren Werken über die Sunna und die Aqida im Sinne der Akzeptanz und der Argumentation an – wie seine Quellenangabe von ihnen aus ihren Büchern bereits vorangegangen ist. Und zu denjenigen von den Gelehrten, die mit diesem Hadith argumentierten und ihn akzeptierten oder seine Authentizität erklärten, gehören: 1 - Muḥammad bin Ismāʿīl al-Buchārī (256 n. H.), möge Gott Erbarmen mit ihm haben, in seinem Buch über die Aqida, und das ist das Buch „Chalq Afʿāl al-ʿIbād“ (105), denn er erwähnte ihn ohne Überlieferungskette, um damit zu argumentieren. 2 - ʿUthmān bin Saʿīd al-Dārimī (280 n. H.), möge Gott Erbarmen mit ihm haben, sagte in „al-Radd ʿalā al-Dschahmiyya“ (S. 33) (Kapitel über das Erheben des Herrn, segensreich und erhaben ist Er, über den Thron, Sein Aufsteigen zum Himmel und Seine Getrenntheit von der Schöpfung) und er führte die Hadithe unter dieser Kapitelüberschrift an, und darunter ist der Hadith des Knarrens. Dann sagte er (S. 56): Die Gelehrten hörten nicht auf, diese Überlieferungen zu tradieren und sie abzuschreiben,