al-ʿĀliya“/ 3315 und „al-Itḥāf“ 6683 und 6684). Ibn Ḥaǧar sagte: Seine Überlieferungskette ist Hasan (Gut). Und al-Būṣīrī sagte (al-Muǧarrada /7/128): Seine Überlieferer sind vertrauenswürdig (ṯiqāt). Und al-Bazzār „Muḫtaṣar al-Zawāʾid“ (1249), und er sagte: (Wir kennen für ihn keinen anderen Weg als diesen, und bei Manṣūr weiß ich nicht, ob er von ʿAṭāʾ nach seiner Verwirrung (Iḫtilāṭ) hörte oder davor). Und al-Ṭabarānī überlieferte ihn in „al-Awsaṭ“ (5234), und sagte: Niemand überlieferte diesen Hadith von ʿAṭāʾ b. al-Sāʾib außer Manṣūr b. Abī al-Aswad und ʿAmr b. Abī Qais. Al-Haiṯamī sagte in „al-Maǧmaʿ“ (5/208): Darin ist ʿAṭāʾ b. al-Sāʾib, und er ist vertrauenswürdig; jedoch verwirrte er sich, und die restlichen seiner Überlieferer sind vertrauenswürdig. Ende des Zitats. Und al-Baihaqī überlieferte ihn in „al-Asmāʾ wa-al-Ṣifāt“ (860) und „al-Sunan al-Kabīr“ (10/94). 2. ʿAmr b. Abī Qais. Ibn Abī ʿĀṣim überlieferte ihn in „al-Sunna“ (594), und al-Baihaqī in „al-Sunan al-Kabīr“ (6/95), von al-Ḥākim (al-Itḥāf von al-Būṣīrī 6684). Und al-Ṭabarānī wies darauf hin, wie bereits vorangegangen ist. 3. Ḥammād b. Salama. Ihn überlieferte (al-ʿAssāl), wie es Ibn al-Muḥibb in „al-Ṣifāt“ (1/ 88b) erwähnte.] 4. Ḫālid b. ʿAbd Allāh. Al-Dārimī überlieferte ihn in „al-Naqḍ“ (96); jedoch überlieferte er ihn von ʿAṭāʾ, von Ibn Buraida unter Auslassung von Muḥārib b. Diṯār, und das Richtige ist seine Bestätigung. Ibn Ḥaǧar erwähnte in „al-Maṭālib al-ʿĀliya“ (3/416): Dass ʿAmr b. Abī Qais ʿAṭāʾ b. al-Sāʾib bei al-Ḥākim folgte (tābaʿa). Ich sage: Diese Überlieferung befindet sich nicht im „al-Mustadrak“, wie es die uneingeschränkte Zuschreibung an al-Ḥākim vortäuscht, und al-Baihaqī hat ihn von al-Ḥākim richtigerweise überliefert, und dies erwähnte auch al-Būṣīrī. Und diese Überlieferung ist ein Fehler, denn ʿAmr b. Abī Qais ist der Überlieferer von ʿAṭāʾ, wie in der Überlieferung von Ibn Abī ʿĀṣim und al-Baihaqī, wie bereits vorangegangen ist, und der vorangegangene Hinweis von al-Ṭabarānī deutet darauf