Und von den Hadith-Meistern überlieferten ihn: ʿAbd Allāh bin al-Imam Aḥmad bin Ḥanbal, Abū Bakr Ibn Abī ʿĀṣim und Abū al-Qāsim al-Ṭabarānī.
Und Abū ʿAbd Allāh bin Mandah und Abū Nuʿaim führten ihn in „Maʿrifat al-Ṣaḥāba“ an.
Und er wurde von Schaddād bin Aws [, möge Gott mit ihm zufrieden sein,] ebenfalls als Marfu' überliefert.
Und er wurde von ʿAbd Allāh bin ʿAbbās und Kaʿb bin ʿUğra [, möge Gott mit ihnen zufrieden sein,] als Mawquf überliefert. Und von Kaʿb al-Aḥbār – ebenfalls –.
Und er wurde von ʿAbd Allāh bin Masʿūd [, möge Gott mit ihm zufrieden sein,] bezüglich Seiner, des Erhabenen, Aussage: {Der Allerbarmer hat sich über den Thron erhoben} [Ṭā-Hā: 5], in dieser Bedeutung überliefert.
Und die Überlieferer dieses Hadith über den Weg von Qatāda und Schaddād [, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein,] sind größtenteils von den Überlieferern des Sahih (Authentisch) (1).
Es überliefert ihn: Ibrāhīm al-Ḥizāmī, von Muḥammad ibn Fulaiḥ, von seinem Vater, von Saʿīd ibn al-Ḥārith, von ʿUbaid ibn Ḥunain mit ihm.
a) Ibn Abī ʿĀṣim in „al-Sunna“ (580), und über seinen Weg Abū Nuʿaim in „al-Maʿrifa“ (5752) und Ibn Manda in „al-Maʿrifa“ (2 / 132 / 1, wie im Tahrīdsch von „al-Sunna“ von Ibn Abī ʿĀṣim); jedoch fiel aus der Überlieferungskette „Fulaiḥ ibn Sulaimān“ heraus, und das Richtige ist, ihn festzuhalten.
b) c) d) Dschaʿfar ibn Sulaimān, Aḥmad ibn Rischdīn und Aḥmad ibn Dāwūd.
Es überlieferte ihn von den dreien al-Ṭabarānī in „al-Muʿdscham al-Kabīr“ (19 / 13) (18), und von ihm Abū Nuʿaim in „al-Maʿrifa“ (5752). =