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إثبات الحَدِّ للدَّشْتِيِّ - ت عادل آل حمدان
مجلد 1 · صفحة 256

الترجمة · DE

الحواشي

Und zu denjenigen, von denen das Verbot diesbezüglich überliefert wurde, gehört: Qatāda b. al-Nuʿmān, der es bei seinem Halbbruder mütterlicherseits, Abū Saʿīd al-Chudrī, möge Gott mit ihm zufrieden sein, missbilligte – wie bereits vorangegangen ist –, woraufhin Abū Saʿīd ihm zustimmte und sagte: Gewiss, ich werde es niemals tun.

Und Kaʿb b. ʿUdschra missbilligte es bei al-Aschʿath b. Qais in Anwesenheit von Dscharīr b. ʿAbd Allāh und sagte: Nimm es herunter, denn es geziemt sich nicht für einen Menschen.

Und Ibn ʿAbbās, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein, pflegte dies zu verbieten.

Und von den Nachfolgern (Tābiʿūn) war es Saʿīd b. Dschubair, der denjenigen, der dies tat, mit kleinen Kieselsteinen bewarf und zu ihm sagte: Ibn ʿAbbās, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein, pflegte dies zu verbieten.

Und Ibn Sīrīn überlieferte ebenfalls von Ibn ʿAbbās, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein: dass er es als verpönt ansah, dass man sich hinlegt und eines seiner Beine über das andere schlägt.

Und Ibn Sīrīn sah jemanden in dieser Sitzhaltung sitzen, da sagte er zu ihm: Hebe es an; denn sie sind übereingekommen, es als verpönt anzusehen. [Siehe: „Muṣannaf“ von Ibn Abī Schaiba (13/119-122), Ṣaḥīḥ al-Buchārī, Buch des Gebets, Kapitel über das Liegen auf dem Rücken in der Moschee (475), und „al-Adab al-Mufrad“ (Kapitel über das Liegen auf dem Rücken)]

Und das Überwiegende bei mir ist die Aussage derjenigen, die das Verbot diesbezüglich vertreten, und zwar aus mehreren Gründen:

Erstens: dass der Hadith von Dschābir und Abū Huraira, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein, die Aussage des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, ist, und seine Aussage hat Vorrang vor die absolute Handlung.

Zweitens: dass diese Aussage ein zusätzliches Urteil gegenüber dem gewohnten Prinzip enthält, welches das aufhebt, worauf die Menschen vor seinem Eintreffen waren, und dies ist die Eigenschaft der Menschen.

Drittens: im Hadith von Qatāda b. al-Nuʿmān und Kaʿb b. ʿUdschra, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein: (dass sich dies nicht für einen Menschen geziemt), und dies ist eine Nachricht, und in Nachrichten hält das Aufhebende keinen Einzug. Daher wird die Aussage zwingend, dass der Hadith von Dschābir und Abū Huraira, möge Gott mit ihnen beiden zufrieden sein, später erfolgte, und dass der Hadith von ʿAbd Allāh b. Zaid, möge Gott mit ihm zufrieden sein, vor dem Wissen darüber stattfand.

Was das betrifft, was von einigen der Gefährten und einigen der Nachfolger (Tābiʿūn) überliefert wurde, dass sie dies taten; so geschah dies aufgrund ihrer Unkenntnis über das Verbot, weshalb sie beim Prinzip blieben. Ebenso diejenigen, die darin kein Problem sahen.

Was denjenigen unter den Nachfolgern (Tābiʿūn) betrifft, der sagte: Dies wurde lediglich von den Juden übernommen; so ist dies eine Vermutung von ihnen,

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