ad-Dārimī in seiner Widerlegung des ungläubigen Dschahmiten al-Marīsī erwähnte.
Er sagte in „al-Fatwā al-Ḥamawiyya al-Kubrā“ (S. 254): „Und diese Auslegungen, die heute in den Händen der Menschen existieren, wie die meisten Auslegungen, die Abū Bakr Ibn Fūrak im Buch ‚at-Taʾwīlāt‘ erwähnte, und die Abū ʿAbdullāh Muḥammad b. ʿUmar ar-Rāzī erwähnte, und von denen sich viele in den Aussagen einer Vielzahl anderer als dieser finden, wie: Abū ʿAlī al-Dschubbāʾī, ʿAbd al-Dschabbār b. Aḥmad al-Hamadhānī, Abū al-Ḥusain al-Baṣrī, Abū al-Wafāʾ Ibn ʿAqīl, Abū Ḥāmid al-Ġazālī und anderen, sind exakt dieselben Auslegungen, die Bischr al-Marīsī in seinem Buch erwähnte, auch wenn sich in den Aussagen einiger von ihnen die Auslegung und zugleich ihre Widerlegung finden mag, und sie in manchen Dingen gute Aussagen haben.
Ich habe lediglich dargelegt, dass exakt ihre Auslegungen exakt die Auslegungen von al-Marīsī sind. Darauf deutet das Buch der Widerlegung hin, das ʿUthmān b. Saʿīd ad-Dārimī verfasste, einer der berühmten Imame in der Zeit von al-Buchārī. Er verfasste ein Buch, das er nannte: ‚Die Widerlegung von ʿUthmān b. Saʿīd gegen den hartnäckigen Lügner bezüglich dessen, was er über Gott im Monotheismus (Tawhid) erdichtete‘. Darin gab er exakt diese Auslegungen von Bischr al-Marīsī wieder, mit Worten, die erfordern, dass al-Marīsī darin fundierter war und wissender bezüglich des Überlieferten und Ratiocinierten als diese Späteren, zu denen sie von seiner Seite aus gelangten. Dann widerlegte ʿUthmān b. Saʿīd dies mit Worten, bei deren Lektüre der intelligente Vernünftige die Wahrheit dessen erkennt, worauf die Altvorderen (Salaf) waren, und ihm die Überlegenheit des Beweises für ihren Weg sowie die Schwäche des Beweises derer, die ihnen widersprachen, deutlich wird.
Wenn er dann sieht, dass die Imame – die Imame der Rechtleitung – einen Konsens über den Tadel der Marīsiyya gebildet haben, und die meisten von ihnen sie zu Ungläubigen erklärten oder als irregeleitet einstuften, und er weiß, dass diese Aussage, die unter diesen Späteren kursiert, die Rechtsschule der Marīsiyya ist, dann wird ihm die Rechtleitung deutlich, für denjenigen, den Gott rechtleiten will.“ Ende des Zitats.
Was die Erklärung zum Ungläubigen durch die Leute der Sunna und der Überlieferung gegenüber demjenigen betrifft, der diesen Weg einschlägt, und ihre Brandmarkung als Dschahmiten, so ist dies zahlreich. Dazu gehört: