Die zweite Anmerkung:
Al-Albānī lehnte in „Muḫtaṣar al-ʿUluww“ (S. 40) und „al-Silsila al-Ḍaʿīfa“ (11/506) ab, dass das „Sich-Niederlassen“ (al-istiqrār) zu den korrekten Bedeutungen des istiwāʾ gehöre!
Dabei erwähnte er nicht, wer ihm in dieser Ansicht vorangegangen ist, obwohl die Ahl al-Sunna diese Bedeutung – wie bereits dargelegt – explizit bekräftigten. Zudem leugnete er, dass Ibn Taymiyya – möge Allah ihm barmherzig sein – dies gesagt habe!
Er argumentierte hierfür:
Auf Basis seiner eigenen Auffassung; er verstand nämlich die Auslegung des istiwāʾ als istiqrār als eine zusätzliche Bedeutung, die über die bloße Bestätigung der Erhabenheit (al-ʿuluww) hinausgeht!
Er behauptete, dass diese Bedeutung nicht in den Offenbarungstexten (al-šarʿ) überliefert sei.
Er sagte: „Wo hast du denn gesehen, dass Ibn Taymiyya vom istiqrār auf dem Thron spricht?! Wohlgemerkt handelt es sich dabei um einen über die Erhabenheit hinausgehenden Aspekt, der nicht durch den Šarʿ belegt ist.“ [Ende des Zitats].
Ich sage: In den von mir angeführten Autoritäten, welche diese Bedeutung bestätigten, findet sich der deutlichste Beweis für die Hinfälligkeit seiner Position; sie sind schließlich die Fachleute der Sprache und des Verständnisses von Buch und Sunna.
Was seine Leugnung betrifft, dass Ibn Taymiyya dies gesagt habe, so liegen hier seine Werke vor: In ihnen zitiert er diese Ansicht häufig, nutzt sie zur Argumentation und schreibt sie der Mehrheit der Imame der Ahl al-Sunna zu.
(5) – Zu den Bedeutungen des istiwāʾ zählen zudem:
Das Sitzen (al-ǧulūs) und das Platznehmen (al-quʿūd), wie im kommenden Abschnitt behandelt wird.