Wenn also diese Imame – Abū Isḥāq as-Sabīʿī, aṯ-Ṯaurī, al-Aʿmaš, Isrāʾīl, ʿAbdarraḥmān ibn Mahdī, Abū Aḥmad az-Zubairī, Wakīʿ, Aḥmad ibn Ḥanbal und andere, deren Erwähnung und Anzahl den Rahmen sprengen würde, die Lampen der Rechtleitung und die Leuchten der Finsternis sind – diesen Hadith wohlwollend aufgenommen, ihn überliefert, ihn nicht missbilligt und seine Überlieferungskette nicht angefochten haben, wer sind wir dann, dass wir ihn leugnen und uns ihnen gegenüber als klüger aufspielen wollten?!“ (Ende des Zitats).
Dass ʿAbdarraḥmān ibn Mahdī ihn überliefert hat, gilt bekanntermaßen als eine Form der Beglaubigung (tauṯīq) seiner Gewährsleute.
Wisse, dass die meisten Gelehrten der Sunna, die diesen Hadith kritisierten, dies lediglich aufgrund eines Mangels (ʿilla) in seiner Überlieferungskette taten, ohne seinen Wortlaut (matn) durch Anfechtung oder den Vorwurf der Verwerflichkeit (nakāra) anzugreifen.
Was jedoch diejenigen betrifft, die ihn wegen der Verwerflichkeit seines Wortlauts für fehlerhaft erklärten, so handelt es sich bei den meisten von ihnen um Dschahmiten (al-ǧahmiyya), welche die Attribute leugnen, sowie um jene, die ihrem Weg folgten, von ihnen beeinflusst wurden oder von sich selbst eingenommen waren und den Leuten der Sunna nicht die Zügel überließen. Und Allah ist derjenige, dessen Hilfe gesucht wird.