• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Rezitiere den Koran in jedem Zustand, außer wenn du rituell unrein (junub) bist. Und betrete die Moschee in jedem Zustand, außer wenn du rituell unrein bist. Der rituell Unreine und die menstruierende Frau sollen Gott preisen (tasbīḥ) und Seiner gedenken. Und wenn ein Mann die Moschee durchqueren muss, während er rituell unrein ist, und er keinen anderen Ausweg findet, so soll er sich mit Erde tayammum (rituell reinigen) und dann hindurchgehen.“
Er sagte: „Der rituell Unreine und die menstruierende Frau dürfen keinen einzigen Buchstaben rezitieren – ich verstehe das als: das Verlesen –, es sei denn, der rituell Unreine oder die menstruierende Frau stoßen während ihres Preisens und Gedenkens an Gott auf einen Buchstaben des Korans. Wir haben lediglich gesagt: ‚Er rezitiert keinen Buchstaben‘, aufgrund der Aussage von ʿAlī ibn Abī Ṭālib:
246 – Yaḥyā ibn Saʿīd al-Qaṭṭān berichtete uns von ʿĀmir ibn al-Simṭ, von Abū al-Gharīf, von ʿAlī ibn Abī Ṭālib; er sagte: ‚Der rituell Unreine darf nicht einmal einen Buchstaben lesen.‘“
Er sagte: Isḥāq sagte: „Und ʿAlī ist diesbezüglich sachkundiger, aufgrund seiner Überlieferung vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –, dass er den Koran in jedem Zustand rezitierte, außer bei ritueller Unreinheit. Ein oder zwei Buchstaben sind ebenfalls Teil des Korans, daher hat ʿAlī die Absicht des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – klargestellt.“
247 – ʿAbd al-Salām ibn Muṭahhar und Abū ʿUmar al-Ḥawḍī berichteten uns, sie sagten: Shuʿba berichtete uns von ʿAmr ibn Murra, von ʿAbd Allāh ibn Salama, von ʿAlī ibn Abī Ṭālib; er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – verrichtete seine Notdurft, aß dann mit uns Fleisch und rezitierte den Koran. Nichts hielt ihn – und manchmal sagte er: hielt ihn ab – von der Rezitation des Korans ab, außer der rituellen Unreinheit (janāba).