371 - Es berichtete uns Yaḥyā al-Ḥimmānī, er sagte: Es berichtete uns mein Vater, von Naṣr Abū ʿAmr, von ʿIkrimah, von Ibn ʿAbbās, dass er über einen Mann befragt wurde, der in Schlamm (ḥamʾah) geraten war und kein Wasser für den Wuḍūʾ finden konnte. Er sagte: „Er nehme von dem Schlamm, trage ihn auf einen Teil seines Körpers auf, und wenn er getrocknet ist, vollziehe er damit den Tayammum und bete.“
372 - Es berichtete uns Maḥmūd ibn Khālid, er sagte: Es berichtete uns al-Walīd, er sagte: Zu Abū ʿAmr wurde gesagt: „Wie steht es mit dem Tayammum mit salzhaltiger Erde (sabkhah)?“ Er sagte: „Daran ist nichts auszusetzen.“
373 - Al-Walīd sagte: Dann erwähnte ich dies gegenüber Mālik ibn Anas, und er sagte das Gleiche.
374 - Al-Walīd sagte: „Zu dem, was verdeutlicht, dass gegen den Tayammum mit salzhaltiger Erde nichts einzuwenden ist, sowie gegen das Gebet auf salzhaltigem Boden, gehört, dass die Moschee des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, in Medina, in Qubāʾ und in den umliegenden Moscheen auf salzhaltigem Boden errichtet ist.“
375 - Al-Walīd sagte: Ich fragte Abū ʿAmr: „Wie steht es mit dem Tayammum mit Sand?“ Er sagte: „Wenn du keinen reinen Erdboden (Ṣaʿīd) findest, so vollziehe den Tayammum damit.“ Und wie steht es mit dem Tayammum mit Sand, auch wenn man einen Ṣaʿīd findet? Er sagte: „Er ist ein Ṣaʿīd.“
Es wurde zu Abū ʿAmr gesagt: „Wie steht es mit dem Tayammum mit Straßenstaub?“ Er empfand dies als missbilligenswert. Abū ʿAmr meinte damit den Staub auf dem ausgetretenen Weg.
376 - Al-Walīd sagte: „Sollte man den Tayammum jedoch damit vollzogen haben, so ist sein Gebet gültig.“
377 - Al-Walīd sagte: Zu Abū ʿAmr wurde gesagt: „Wie steht es mit dem Tayammum mit Graberde?“ Er empfand dies als missbilligenswert. Abū ʿAmr sagte: „Wenn man den Tayammum damit vollzogen und gebetet hat, so ist das Gebet gültig.“
(1) Möglicherweise ist hier das Wort „qīla“ (es wurde gesagt) oder „qultu“ (ich sagte) ausgefallen.
٣٧١ - حدثنا يَحيى الحِمَّاني، قال: ثنا أبي، عن نَصر أبي عُمَر، عن عِكرِمَة، عن ابن عَبَّاس، أنه سُئل عن رَجلٍ وَقَعَ في حَمْأة، ولا يَقدِر على ما يتوضَّأ به؟ قال: «يَأخُذ من الحَمأة، فَيضَع على بَعض جَسَده، فإذا جَفّ؛ تَيمَّم به وصَلَّى».
٣٧٢ - حدثنا مَحمود بن خالِد، قال: ثنا الوَليد، قال: قيل لأبي عَمرو: التَّيمُّم بِالتُّراب السَّبخَة؟ قال: «لا بأس بذلك».
٣٧٣ - قال الوَليد: فَذَكَرته لمالك بن أنس، فقال مِثله.
٣٧٤ - قال الوَليد: «إن مما يُبَيِّن أنه لا بأس بِالتَّيمُّم بِالتُّراب السَّبخَة، والصَّلاة في الأرض السَّبخَة؛ لأن مَسجِد رسول الله صلى الله عليه وسلم بالمدينة وبِقُباء وما يَليها من مَساجِدِه في سَبخَة».
٣٧٥ - قال الوَليد: قلت لأبي عَمرو: التَّيمُّم بالرَّمل؟ قال: «إن لم تَجِد الصَّعيد؛ فَتيَمَّم به». (١) والتَّيمُّم بالرَّمل وإن وَجَدَ الصَّعيد؟ قال: «هو صَعيد».
قيل لأبي عَمرو: التَّيمُّم بِتُراب الطَّريق؟ فكَرِهَه. يريد أبو عَمرو: تُراب مَدَقَّة الطَّريق.
٣٧٦ - قال الوَليد: «فإن تَيمَّم به مَضَت صلاته».
٣٧٧ - قال الوَليد: قيل لأبي عَمرو: التَّيمُّم بِتُرابِ قَبر؟ فكَرِهَه. وقال أبو عَمرو: ⦗٢٠٩⦘ «إن تَيمَّم به وصَلَّى؛ مَضَت صلاته».
(١) لعله سقط هنا: "قيل"، أو: "قلت".