469 - Es überlieferte uns Maḥmūd ibn Ḫālid, er sagte: Es berichtete uns ʿUmar ibn ʿAbd al-Wāḥid, er sagte: Ich hörte jemanden, der al-Awzāʿī nach dem Reisenden fragte: Darf er auf seinem Reittier den Adhān rufen? Er sagte: „Ja, und zwar in welche Richtung auch immer sein Gesicht gerichtet ist. Wenn es jedoch Zeit für die Iqāma ist, dann soll er auf den Boden hinabsteigen und sich zur Qibla ausrichten.“
Kapitel: Die Iqāma
• Ich hörte Aḥmad sagen: „Die Iqāma erfolgt jeweils einmal [für jede Phrase], doch auch eine doppelte Ausführung [zweimal jeweils] ist zulässig.“
• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Was wir für die Iqāma wählen, ist die einfache Form [einmal], da dies authentischer in der Sunna ist, jedoch ist die doppelte Form [zweimal] zulässig.“
• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Wenn ein Mann die Iqāma in der doppelten Form vollzieht und dabei beständig bleibt, und er jemand ist, der das Wissen begriffen hat und dabei beharrt, so tadle ich ihn nicht. Wenn er jedoch außerhalb des von uns beschriebenen Rahmens ist, so ist es uns lieber, wenn er dazu zurückkehrt, die Iqāma jeweils nur einmal zu rufen. Was denjenigen betrifft, der den Adhān lehrt, so wird er ihn doppelt lehren und die Iqāma einfach.“
470 - Es überlieferte uns Saʿīd ibn Manṣūr, er sagte: Es berichtete uns Ismāʿīl ibn ʿAyyāš von ʿAmr ibn Muhājir von ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz, dass er sagte: „Der Adhān ist doppelt [jeweils zwei] und die Iqāma einfach [jeweils einmal].“
471 - Es überlieferte uns ʿAmr ibn ʿUṯmān, er sagte: Es berichtete uns al-Walīd ibn Muslim von Abū ʿAmr von Ibn Šihāb und Makḥūl, sie sagten: „Es ist die etablierte Sunna, dass der Adhān paarweise und die Iqāma einzeln vollzogen wird, außer bei der Phrase ‚Qad qāmat aṣ-ṣalāh‘; diese erfolgt zweimal.“
(1) So steht es im Original, möglicherweise ist ‚tadayyunan‘ (aus religiösem Pflichtbewusstsein) gemeint.
٤٦٩ - حدثنا مَحمود بن خالِد، قال: ثنا عُمَر بن عبد الواحِد، قال: سمعت مَن يَسأل الأوزاعي عن المسافِر؛ أيُؤَذِّن على دابَّته؟ قال: «نعم، وحَيثُما كان وَجهه، فإذا كانت الإقامَة؛ فَليَنزِل إلى الأرض، ويَستَقبِل القِبلَة».
باب: الإقامَة
• سمعت أحمَد يقول: «الإقامة مَرَّةً مَرَّة، ويُجزئ مَرَّتَين مَرَّتَين».
• وسمعت إسحاق يقول: «الذي نَختار في الإقامة: واحِدَة؛ لأنه أَصَحُّ في السُّنَّة، ومَثنَى مَثنَى جائز».
• وسمعت إسحاق يقول: «إن كان رَجلٌ يُقيم مَثنَى مَثنَى؛ لم يَزَل على ذلك ـرينا (١)، وهو ممن عَقل العِلم، فَثَبَتَ عَلَيه؛ لم أَعِبْه، وإن كان في غَير الحَدِّ الذي وَصَفنا، فرَجَعَ إلى أن يُقيم مَرَّةً مَرَّة؛ فهو أَحَبُّ إلَينا. وأما الذي يُعَلَّم الأذان؛ فإنما يُعَلَّم مَثنَى مَثنَى، والإقامَة مَرَّةً مَرَّة».
٤٧٠ - حدثنا سَعيد بن مَنصور، قال: ثنا إسماعيل بن عياش، عن عَمرو بن مهاجر، عن عُمَر بن عبد العَزيز، أنه قال: «الأَذَان مَثنَى مَثنَى، والإقامَة مَرَّةً مَرَّة».
٤٧١ - حدثنا عَمرو بن عُثمان، قال: ثنا الوَليد بن مُسلِم، عن أبي عَمرو، عن ابن شِهاب ومَكحُول، قالا: مَضَت السُّنَّة أن الأَذَان شفع، والإقامَة إحدَى إحدَى، إلا: «قد قامَت الصَّلاة»؛ مَرَّتَين».
(١) كذا في الأصل، ولعلها: "تديُّناً".