505 - Es überlieferten uns Ahmad ibn Muhammad und al-Akhdar ibn Minjab, sie sagten: Es berichtete uns 'Arim, es berichtete uns Khalid ibn al-Harith, er sagte: Ich hörte 'Ubaydallah ibn al-Hasan über einen Mann sagen, der ein Grundstück absonderte, es wie eine Moschee überdachte und die Menschen dazu einlud: Er betrachtete es als Moschee, ob er nun noch lebte oder bereits verstorben war. Man fragte ihn: „Wie ist es, wenn er und seine Familie zur Bedingung machen, dass sie diejenigen sind, die darin das Gebet als Imame leiten?“ Er war der Ansicht, dass ihnen dies zustehe, sofern sich unter ihnen jemand befinde, der dazu fähig (yatanabbal) ist – auch wenn jemand anderes unter den Leuten kundiger im Koran (aqra') als er wäre.
Kapitel: Gibt es für Frauen einen Adhān und eine Iqāma?
• Ich fragte Ahmad: „Gibt es für Frauen einen Adhān und eine Iqāma?“ Er sah das gelassen, wobei er sagte: „Wie schön wäre die Iqāma; sie ist eine Zugabe“, und er sah darin kein Problem.
• Und ich hörte Ishaq sagen: „Es ist die Sunna des Propheten, Gottes Segen und Heil seien auf ihm, dass er sagte: ‚Es gibt für Frauen weder einen Adhān noch eine Iqāma‘; weder auf Reisen noch zu Hause; wenn sie gemeinsam beten oder einzeln; dies bezogen auf die Pflichtgebete. Dass eine Frau jedoch die Iqāma vollzieht, ist uns lieber.“
506 - Es überlieferte uns 'Amr ibn 'Uthman, er sagte: Es berichtete uns al-Walid ibn Muslim, er sagte: Ich sagte zu Abu 'Amr: „Und wie ist es mit der Iqāma für Frauen?“ Er sagte: „Ja.“ Ich fragte: „Soll eine Frau die Frauen im Gebet als Imam anführen?“ Er sagte: „Ja, sie steht in ihrer Mitte.“ Ich fragte Abu 'Amr: „Soll sie den Adhān rufen und die Iqāma vollziehen?“ Er sagte: „Einen Adhān, den sie leise spricht.“
507 - Al-Walid sagte: „Die Aussage von Malik ist mir lieber: Sie soll ihnen bei freiwilligen Gebeten als Imam vorstehen, doch sie soll ihnen nicht bei Pflichtgebeten als Imam vorstehen.“
(1) Im Original unpunktiert; es besteht die Möglichkeit, dass es „yatanabbal“ (fähig/klug sein) bedeutet. Zur Bedeutung von „Nubl“ (Intelligenz und Vornehmheit) siehe: Lisān al-'Arab (11/640). (2) So steht es im Original, das Korrekte ist: „wuhdānan“ (einzeln).
٥٠٥ - حدثنا أحمَد بن محمد والأخضر بن منجاب، قالا: ثنا عارم، ثنا خالِد بن الحارِث، قال: سمعت عُبَيدالله بن الحسَن يقول -في رَجلٍ أَخرَج بُقعَةً، فسَقَفَها تَسقيفَ المساجِد، فدَعَى النَّاسَ إليها-؛ فَرَآها مسجدًا؛ حَيَّ هذا أو مات. فقيل له: فإن اشتَرَطَ هو وأهل بَيته هم الذين يَؤمُّون به؟ فرَأَى أن لَهم ذلك، إذا كان فيهم مِن يتنبل (١) ذلك -وإن كان غَيرُه أَقرَأ مِنه-.
باب: أَعَلَى النِّساء أَذَانٌ وإقامَة؟
• سألت أحمَد، قلت: على النِّساء أَذَان وإقامَة؟ فسَهَّلَ في ذلك، إلا أنه قال: «ما أحسن الإقامَة، هو زيادَة»، ولم يَرَ به بأسًا.
• وسمعت إسحاق يقول: «مَضَت السُّنَّة من النبي صلى الله عليه وسلم أنه قال: «ليس على النِّساء أَذَانٌ ولا إقامَة»؛ في سَفَرٍ ولا حَضَر؛ إذا صَلَّينَ جَماعَةً أو واحدانًا (٢)؛ على مَعنَى الفَرض، وأَنْ تُقيم المرأة أَحَبُّ إلَينا».
٥٠٦ - حدثنا عَمرو بن عُثمان، قال: ثنا الوَليد بن مُسلِم، قال: قلت لأبي عَمرو: والإقامة على النِّساء؟ قال: «نعم». قلت: فتجمع المرأة بالنِّساء؟ قال: «نعم، تَقوم وَسطَهنّ». قلت لأبي عَمرو: فتُؤَذِّن وتُقيم؟ قال: «أَذَانًا تُخفيه».
٥٠٧ - قال الوَليد: «وقَول مالك أَحَبُّ إليَّ: تَؤمُّهنَّ في التَّطَوُّع، ولاتَؤمُّهنَّ في المكتوبَة».
(١) في الأصل مهملة، ويحتمل فيها: "يتَنبَّل"، والنُّبل: الذكاء والنجابة، انظر: لسان العرب (١١/ ٦٤٠).(٢) كذا في الأصل، والصواب: "وُحداناً".