514 - Es überlieferte uns Muhammad ibn Adam, er sagte: Es berichtete uns Ma'mar ibn Sulayman, von Hajjaj, von Dawud ibn Husayn, von 'Ikrimah, von Ibn 'Abbas, er sagte: „Es gibt für die Frau weder einen Adhān noch eine Iqāma, und ein Knabe darf nicht als Imam fungieren, bis er die Geschlechtsreife (ihtilam) erreicht hat.“
Kapitel: Das Sprechen während der Muezzin den Adhān ruft
• Ich hörte Ishaq ibn Ibrahim häufig sprechen, während der Muezzin den Adhān vollzog.
515 - Es überlieferte uns 'Ubaydallah ibn Mu'adh, er sagte: Es berichtete uns mein Vater, er sagte: Es berichtete uns Ash'ath, von al-Hasan, dass er den Adhān hörte, während er im Gespräch war, doch er antwortete dem Muezzin nicht und unterbrach sein Gespräch nicht.
Kapitel: Die Iqāma an dem Ort, an dem man beten möchte
• Ich fragte Ishaq: „Wenn der Muezzin gleichzeitig Imam ist, steht er dann an dem Ort auf, an dem er beten möchte, und vollzieht die Iqāma?“ Er missbilligte dies und sagte: „Er stellt sich hinter die Menschen und vollzieht die Iqāma.“ Ich fragte Ishaq: „Vollzieht er die Iqāma auf dem Minarett?“ Er sagte: „Nein, der Adhān erfolgt auf dem Minarett, und die Iqāma erfolgt im Moschee-Innenraum.“
516 - Es überlieferte uns Ahmad ibn Nasr, er sagte: Es berichtete uns Hibban ibn Musa, er sagte: 'Abdallah erwähnte von Sufyan, dass er den Adhān und die Iqāma auf dem Minarett vollzog.