520 - Es überlieferte uns Muhammad ibn al-Wazir, es berichtete mir 'Abd Allah ibn Dhuwayd – ein Mawla von al-Walid – von Sulayman ibn Musa, dass er ihn sagen hörte: „Wenn du in deinem Haus betest, dann begnüge dich mit der Iqāma und mache sie doppelzählig; sie soll dann als Adhān und Iqāma zugleich gelten.“
Kapitel: Ein Junge, der den Adhān ruft, obwohl er noch nicht die Pubertät erreicht hat
• Ich hörte Ishaq sagen: „Das Mindeste, was für einen Jungen zulässig ist, um den Adhān zu rufen, ist, wenn er sieben Jahre alt ist; dies aufgrund dessen, dass ihm zu diesem Zeitpunkt bereits befohlen wurde, das Gebet zu verrichten, und so, wie ihm befohlen wurde, den Leuten als Imam vorzubeten, wenn er sie am besten im Koranrezitieren unterwiesen hat und er das Alter von sieben Jahren erreicht oder überschritten hat.“
521 - Es überlieferte uns Muhammad ibn al-Wazir, er sagte: Es berichtete uns al-Walid, er sagte: Es berichtete mir Isma'il von Ibn Jurayj: Ich fragte 'Ata': „Soll ein Junge den Adhān rufen, auch wenn er noch nicht die Pubertät erreicht hat?“ Er sagte: „Ja.“
Kapitel: Die Zeitspanne zwischen dem Adhān und der Iqāma
• Und ich hörte Ishaq sagen: „Es ziemt sich für den Muezzin nicht, wenn er den Adhān gerufen hat, die Moschee unter keinen Umständen zu verlassen, es sei denn, er war geistesabwesend und hat den Adhān ohne Wudu (Gebetswaschung) vollzogen; in einem solchen Fall kehrt er zu seiner Waschung zurück, da dies notwendig ist, sowie bei ähnlichen Entschuldigungen. Was jedoch weltliche Bedürfnisse, eine Mahlzeit oder dergleichen an Nutzen für das Diesseits betrifft, so nicht. Der Adhān und die Iqāma wurden für die Muezzine nur deshalb in einem solchen zeitlichen Abstand angesetzt, damit die Leute in ihren Häusern die Gebetswaschung vollziehen können, dann gemächlich zur Moschee gehen, einige Gebetseinheiten beten und er dann die Iqāma spricht.
Der Muezzin ist verpflichtet, darauf zu achten, wer kommt und wer wartet, und ob sie mit dem abgeschlossen haben, was ihnen vom Gebet befohlen wurde, und erst dann spricht er die Iqāma. Wenn er sich jedoch zu Hause hinsetzt, um zu essen, so entgeht ihm das, was wir an Sorgfalt beschrieben haben, und wir wissen von keinem der Rechtsvorgänger (Salaf), der dies getan hätte.“
٥٢٠ - حدثنا محمد بن الوَزير، أخبرني عبد الله بن ذويد -مولى الوَليد- عن سُلَيمان بن موسَى، أنه سمعه يقول: «إذا صَلَّيت في بَيتك؛ فاكتَفِ بِالإقامَة، واجعَلها شفعًا؛ تَكون تَأذينًا وإقامَة».
باب: الغُلام يُؤَذِّن وهو غَيرُ بَالِغ
• سمعت إسحاق يقول: «أَقَلُّ ما يَجوز للغُلام أن يُؤَذِّن: إذا بَلَغَ سَبعًا؛ لِمَا أُمِر بالصَّلاة حينَئذٍ، وكما أُمِرَ أن يَؤمَّ القَوم إذا كان أَقرَأَهم وقد بَلَغَ سَبعًا أو جاوَزَها».
٥٢١ - حدثنا محمد بن الوَزير، قال: ثنا الوَليد، قال: أخبرني إسماعيل، عن ابن جُرَيج، قلت لعَطاء: أيُؤَذِّن الغُلام وإن لم يَحتَلِم؟ قال: «نعم».
باب: التَّقدير بَين الأَذَان والإقامَة
• وسمعت إسحاق يقول: «لا يَنبَغي للمُؤَذِّن إذا أَذَّنَ أن يَخرُج من المسجِد على حال، إلا أن يَكون سَهَا، فأَذَّنَ على غَير وضوء؛ فَحينَئذٍ يَرجِع إلى وضوئه؛ لِمَا لا بُدَّ منه، وما أشبه ذلك من العذر. وأما لِحاجَةِ دُنيا، أو غَداء، أو ما كان من مَنافِع الدُّنيا؛ فلا، وإنما جُعِلَ للمُؤَذِّنين الأَذَان والإقامة وَقت بِقَدر ما يتوضَّأ القَوم في مَنازِلِهم، ثم يَمشون على هِينَتِهم إلى المسجِد، فيُصَلُّون رَكَعات، ثم يُقيم.
فالمؤذن يَلزَمُه تَعاهُد مَن يَجيء ومَن يَنتَظِر، وهل فَرَغوا ممَّا أُمِروا من الصَّلاة، ثم يُقيم. فإذا جَلَسَ في مَنزِلِه يَتَغَدَّى؛ فاتَه ما وَصَفنا من النَّظر، ولا نَعلَم أَحَدًا من السَّلَف فَعَلَ ذلك».