Harb sagte: „Dies entspricht der Bedeutung der Aussage von Ibn al-Mubarak: Drei Menstruationen, zehn (Tage) Reinheit, drei Menstruationen, zehn (Tage) Reinheit und drei Menstruationen.“
600 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Muhammad ibn Bakr berichtete uns, er sagte: Sa'id ibn Abi 'Aruba berichtete uns, von Qatada, von 'Uzra, von al-Hasan al-'Urani, dass eine Frau, die von ihrem Ehemann geschieden wurde, innerhalb von fünfunddreißig Tagen drei Menstruationsphasen hatte. Sie wurde zu Shurayh gebracht, doch er wusste nicht, was er dazu sagen sollte, und sagte nichts. Sie wurden daraufhin zu 'Ali ibn Abi Talib gebracht, welcher sagte: „Befragt ihre Nachbarinnen; wenn ihre Menstruation immer so ist, dann ist ihre Wartezeit verstrichen, andernfalls sind es drei Monate.“
Kapitel: Die Frau, die länger als fünfzehn Tage menstruiert
• Und ich hörte Ishaq sagen: „Von einigen Gelehrten wird überliefert, dass eine Frau siebzehn Tage lang Blut sah, was bei ihr eine normale Menstruation im Monat darstellte. Andere sagten: Manche Frauen der (Familie) al-Majishun blieben zwanzig Tage (in der Menstruation). Dies wies Malik zurück und sagte: „Sie menstruiert nicht länger als die Hälfte ihres Lebens (Zyklusdauer).“ Ich selbst sehe nichts, was über die fünfzehn Tage hinausgeht. Ich bin jedoch der Meinung – falls dies vorkommt, eine Frau dies so kennt und sie dies zu den Zeiten ihres Zyklus feststellt –, dass man ihr gemäß ihrem eigenen Zustand ein Urteil sprechen sollte, aufgrund dessen, was der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, anwies: „Bleibe so viele Tage, wie deine Menstruationszyklen andauern.“ Damit verwies er jede einzelne Frau auf ihre eigene körperliche Beschaffenheit. Ich vermute allerdings, dass dies nur bei einer Vermischung (der Zyklen) vorkommt: Einmal menstruiert sie siebzehn Tage, einmal weniger und einmal mehr. Wenn dies in die Zeit fällt und weder eine Sunna noch ein Konsens (Ijma') der Gelehrten dazu vorliegt, kehren wir zum Konsens der Gelehrten und dem zurück, was sie als Maßstab begriffen haben: fünfzehn Tage. Dies ist auch die Auffassung von Ibn Mahdi und seinesgleichen unter den Gelehrten, es sei denn, das, was über die fünfzehn Tage hinausgeht, ist, wie wir beschrieben haben, eine bekannte Angelegenheit in jedem Monat.“
(1) So steht es im Original; die korrekte Lesart wäre „amran ma'rufan“ (eine bekannte Angelegenheit).
o قال حرب: «هذا على معنى قول ابن المبارَك: ثلاثٌ حَيض، وعَشرٌ طُهر، وثلاثٌ حَيض، وعَشرٌ طُهر، وثلاثٌ حَيض».
٦٠٠ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا محمد بن بكر، قال: ثنا سَعيد بن أبي عروبة، عن قَتادَة، عن عزرة، عن الحسَن العُرَني، أن امرأةً طَلَّقَها زَوجها، فحاضَت في خَمسٍ وثلاثين لَيلَةً ثلاثَ حِيَض، فرُفِعَت إلى شريح، فلم يَدرِ ما يَقول فيها، ولم يَقُل شيئًا، فَرُفِعا إلى علي بن أبي طالب، فقال: «سَلوا عَنها جاراتها، فإن كان هكذا حَيضها؛ فقد انقَضَت عِدَّتها، وإلا فأشهرٌ ثلاثَة».
باب: المرأة تَحيض أَكثَر مِن خَمسَةَ عَشَرَ يَومًا
• وسمعت إسحاق يقول «عن بعض أهل العِلم: إن امرأةً كانت تَرَى الدم سَبعَةَ عَشَرَ يَومًا حَيضًا مُعتَدِلًا في الشَّهر. وقال آخَرون: بَعض نِساء الماجِشون تَجلِس عِشرين يَومًا. فأنكَرَ ذلك مالك، وقال: «لا تَحيض أَكثَرَ مِن نِصفِ دَهرِها»، فلَست أَرَى ما زاد على الخَمسَةَ عَشَرَ يَومًا، فأرَى -إن كان ذلك يكون، حتى يُعرَف ذلك لامرأة، وترى في ذلك في إبَّانها لأوقاتها- أن يُحكَم لها بِحُكمِها؛ لِمَا أَمَرَ النبي صلى الله عليه وسلم: «اجلِسي أيام أقرائك»، فرَدَّ كُلَّ واحِدَةٍ إلى خِلقَتِها، مع أنّي أَظُنُّ أن ذلك لا يكون إلا بالاختِلاط؛ تَحيض مَرَّةً سَبعَ عَشرَة، ومَرَّةً أَنقَص، ومَرَّةً أَكثَر، فإذا دَخَلَ في الوَقت ⦗٣٠٢⦘ ذلك، ولم يَصِحَّ فيه سُنةٌ ولا إجماعٌ من أهل العِلم؛ رَجَعنا إلى إجماع أهل العِلم وما عَقَلوه: خَمسَةَ عَشَرَ يَومًا، وهكذا اختار ابن مهدي ونُظراؤه من أهل العِلم، إلا أن يكون ما زاد على الخَمسَةَ عَشَرَ كما وصفنا؛ أمر معروف (١) في كُلِّ شَهر».
(١) كذا في الأصل، والوجه: "أمراً معروفاً".