Al-Awza'i wurde gefragt: Was ist, wenn ihre Menstruationsperiode (Qur') sieben oder fünf Tage dauert und sie nach drei Tagen eine Reinheit feststellt, dann aber nach den drei Tagen gelblichen oder trüben Ausfluss sieht? Er sagte: „Sie soll nicht beten.“
618 - Muhammad ibn al-Wazir al-Dimashqi und 'Amr ibn 'Uthman berichteten uns, sie sagten: Al-Walid ibn Muslim berichtete uns, er sagte: Abu 'Amr al-Awza'i berichtete uns von Rabi'a und Yahya ibn Sa'id, dass sie ihm berichteten – bezüglich der Frau, deren Menstruationsperioden bekannt und feststehen, wenn sie am ersten Tag ihrer Periode Blut sieht –: Sie soll das Gebet aussetzen. Ich sagte zu Rabi'a und Yahya: Wenn sie aber am ersten Tag ihrer Periode für einen oder zwei Tage frisches Blut sieht und dann eine deutliche Reinheit feststellt? Sie sagten: „Wenn sie diese (Reinheit) bei Nacht oder am Tag deutlich feststellt, soll sie die Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen und beten.“
619 - Al-Walid sagte: Es wurde zu Abu 'Amr gesagt: Darf ihr Ehemann während dieser Reinheit, nachdem er sie angewiesen hat, die Ganzwaschung (Ghusl) zu vollziehen und zu beten, mit ihr den Geschlechtsverkehr vollziehen, bevor sie ihre Periode vollständig beendet hat? Er sagte: „Wenn sie annimmt, dass es während des Restes ihrer Periode zurückkehren wird, dann ist mir das Fernhalten von ihr lieber.“ Abu 'Amr sagte: „Und wenn er es doch tut, so liegt keine Sühneleistung (Kaffara) auf ihm.“
(1) Im Original sind hier keine diakritischen Punkte gesetzt. Möglicherweise meinte er: „amara-ha“ (er wies sie an).
وسُئل الأوزاعي: يكون قُرؤها سَبعَة أيام أو خَمسَة، فتَرَى طُهرًا في ثلاثَة أيام، ثم تَرَى صُفرَةً أو كُدرَة بَعد الثلاثَة أيام؟ قال: «لا تُصَلِّي».
٦١٨ - حدثنا محمد بن الوَزير الدِّمشقي وعَمرو بن عُثمان، قالا: ثنا الوَليد بن مُسلِم، قال: ثنا أبو عَمرو الأوزاعي، عن ربيعة ويَحيى بن سَعيد، أنهما حدثاه -في المرأة إذا كانت لَها أقراء مَعلومَة قائمَة، فرَأَت دَمًا في أوَّل يَومٍ من قُرئها-؛ فإنها تُمسِك عن الصَّلاة. قلت لربيعة ويَحيى: فإنها رَأَت دَمًا عَبيطًا في أوَّل يَومٍ من قُرئها يَومًا أو يَومَين، ثم رَأَت الطُّهر بَيِّنًا؟ قالا: «فإذا رَأَته بَيِّنًا من لَيلٍ أو نَهار؛ اغتَسَلَت وصَلَّت».
٦١٩ - قال الوَليد: قيل لأبي عَمرو: فيَقَع عَلَيها زَوجها في ذلك الطُّهر قَبل استِكمالها قُرأَها إذا أمربها (١) فاغتَسَلَت وصَلَّت؟ قال: «إن كانت تَرَى أنها سَتَرجِع إليها في بَقيَّة قُرئها؛ فالكَفُّ عنها أَحَبُّ إليَّ». قال أبو عَمرو: «وإن فَعَل؛ فلا كَفَّارَةَ عَلَيه».
(١) في الأصل غير منقوطة، ولعله أراد: "أَمَرَها".