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مسائل حرب الكرماني كتاب الطهارة والصلاة - ت السريع
مجلد 1 · صفحة 257

الترجمة · DE

624 - Muhammad ibn al-Wazir ad-Dimashqi und 'Amr ibn 'Uthman berichteten uns, sie sagten: Al-Walid ibn Muslim berichtete uns, er sagte: Abu 'Amr al-Awza'i sagte: „Jede Frau, die frisches Blut (dam 'abit) sieht – sei es ein Tropfen oder mehr – zwischen den Menstruationsperioden während ihrer Tage der Reinheit, soll den Ghusl (Vollbad) vollziehen und beten, es sei denn, ihre Menstruation setzt verfrüht ein. Und bei jedem gelblichen oder trüben Ausfluss, den sie zwischen den Menstruationsperioden während ihrer Tage der Reinheit sieht, soll sie die Gebetswaschung (Wudu) vollziehen und beten.“

625 - Al-Walid sagte: Ich erwähnte dies gegenüber Musa ibn A'yan, worauf er sagte: „Wir hingegen sagen: Alles Blut, das sie zwischen den Menstruationsperioden sieht, soll sie dazu veranlassen, das Gebet für den ersten, zweiten und dritten Tag zu unterlassen. Wenn es vor Ablauf der drei Tage aufhört und es sich um eine Zwischenblutung (tarayya) handelt, die keine Menstruation darstellt, so soll sie den Ghusl vollziehen und das Gebet für jene Tage nachholen.“ Er sagte: „Und wenn es bei ihr nicht aufhört, bis ... (1)“

626 - Al-Walid sagte: Ich erwähnte dies gegenüber al-Layth ibn Sa'd, worauf er sagte: „Dies ist in der Tat eine sehr strenge Auffassung; ich habe nie gehört, dass sie das Gebet unterlassen soll wegen dem, was sie zwischen den zwei Menstruationsperioden sieht.“

627 - 'Amr ibn 'Uthman sagte: Al-Walid berichtete uns, er sagte: Ich hörte Malik ibn Anas sagen: „Die Menstruation kann sich mitunter verfrühen.“ Ein Mann sagte zu ihm: Meine Frau hat in der Nacht des Neumonds von Muharram die Absicht für die 'Umra gefasst, dann sah sie frisches Blut wie Menstruationsblut, fünfzehn Nächte (2) vor ihren gewohnten Tagen? Malik sagte: „Wenn es vor Ablauf ihrer gewohnten Tage aufhört, so ist es eine Zwischenblutung (tarayya). Wenn es jedoch bis zur Vollendung ihrer Menstruationsdauer anhält, dann ist es eine Menstruation, die sich verfrüht hat. Sie darf sich nicht (von der 'Umra) entweihen, bis sie das Haus (die Kaaba) in einem reinen Zustand umkreist hat. Und falls sie es aufgrund einer Unsicherheit und einer Rechtsauskunft (Fatwa) umkreist hat, so soll sie die Umkreisung (Tawaf) wiederholen. Ich sehe ihre Rückkehr von Medina nach Mekka als notwendig an, um das Haus in einem reinen Zustand zu umkreisen.“

الحواشي

(1) Der Schreiber hat eine Lücke von etwa sieben Wörtern hinterlassen. Diese Fragestellung sowie die vorangegangene sind bereits unter den Nummern (539) und (540) behandelt worden; man schlage dort nach, um den Text hier zu korrigieren und zu vervollständigen.

(2) So steht es im Original, die korrekte grammatikalische Form wäre: "bi-khams 'ashrata laylah".

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