652 - Es erzählte uns Muhammad ibn al-Wazir, er sagte: al-Walid ibn Muslim erzählte uns, er sagte: Ich fragte Malik ibn Anas über die menstruierende Frau, die die Reinheit bei Sonnenuntergang sieht: Welches Gebet verrichtet sie? Er sagte: „Sie verrichtet das Asr-Gebet, und sie hat keine Nachholpflicht (Qada) für das Dhuhr-Gebet.“
653 - Es erzählte uns Hannad ibn al-Sari, er sagte: Waki' ibn al-Jarrah erzählte uns von Sufyan, von Yunus, von al-Hasan, er sagte: „Wenn die menstruierende Frau rein wird, holt sie nur das Gebet nach, in dessen Zeit sie rein geworden ist.“
654 - Es erzählte uns Abu Amr Imran ibn Yazid ibn Khalid ibn Muslim ibn Abi Jamil al-Qurashi, er sagte: Ismail ibn Abdullah erzählte uns, er sagte: Abu Amr al-Awza'i wurde über die menstruierende Frau befragt, die die Reinheit am Ende der Tageszeit bei Sonnenuntergang sieht, wobei sie sich noch in der rituellen Waschung (Ghusl) befand, bis die Sonne unterging. Er sah für sie keine Nachholpflicht für das Gebet ihres Tages vor.
Und er wurde über die Frau befragt, die die Reinheit am Ende der Nacht sieht und sich daraufhin wäscht; wenn sie das Maghrib- und das Isha-Gebet verrichtet, erreicht sie die Morgendämmerung (Fajr), bevor sie fertig ist. Mit welchem der beiden beginnt sie? Er sagte: „Mit dem Isha-Gebet (al-Atama), wenn sie die Morgendämmerung fürchtet.“
Und al-Awza'i sagte über die menstruierende Frau, wenn sie die Reinheit zur Zeit des Isha-Gebets sieht: „Solange die Zeit nicht verstrichen ist, holt sie das Maghrib- und das Isha-Gebet nach, wenn sie (darin) nachlässig war. Wenn die Zeit jedoch verstrichen ist und sie nicht gebetet hat, trifft sie keine Pflicht.“
(1) So im Original, die korrekte Lesart ist: "tusalli" (sie verrichtet [das Gebet]).