[Kapitel über die Frau mit dauerhafter Blutung (Mustahada)]
• Ich hörte Ishaq sagen: „Einige Gelehrte aus Medina führten eine Debatte mit den Gelehrten aus dem Irak und sagten: Wenn ihr behauptet, dass die Mustahada zehn Tage lang das Gebet unterlässt und ihr die kürzeste Zeit der Reinheit auf fünfzehn Tage festlegt, was ist dann mit diesen restlichen fünf Tagen des Monats? Hättet ihr nicht eine Menstruation und eine Zeit der Reinheit im Monat festlegen sollen? Da es für die (Dauer der) Reinheit keine feststehende Sunna gibt, wäre es näher am Buch (Koran) und der Sunna gewesen, wenn ihr eine Menstruation und eine Zeit der Reinheit im Monat festgelegt hättet.“
Und ebenso sagte Malik bin Anas: „Für die Mustahada gilt im Monat eine Menstruation und eine Zeit der Reinheit.“ Dies gilt für diejenigen, die keine bekannten Menstruationszyklen (Aqra') haben. Als man Malik gegenüber vorbrachte, dass einige Frauen der Familie al-Majishun zwanzig Tage lang mit einer regulären Blutung menstruieren, sagte Malik: „Eine Frau menstruiert nicht länger als die Hälfte ihres Lebens (bzw. die Hälfte des Monats).“ Malik sagte bezüglich derjenigen, die bekannte Menstruationszyklen hat: Sie wartet (als Vorsichtsmaßnahme) drei Tage nach ihren Zyklen ab; sie unterlässt in diesen das Gebet so, wie sie es an den Tagen ihrer Zyklen unterlässt. Das heißt: Wenn die Tage ihrer Zyklen und die zusätzlichen drei Tage vergangen sind, dann ist sie ab diesem Zeitpunkt eine Mustahada.
Sie sagten: Malik vertrat diese Ansicht bis zu seinem Tod. Er interpretierte die drei Tage, die er zu ihren Zyklen hinzufügte, auf Grundlage eines Hadith, den einige Leute aus Medina überlieferten, in dem Schwäche liegt; sie führen ihn auf den Propheten zurück, dass er sie anwies, nach ihren Zyklen drei Tage lang abzuwarten, und sie danach eine Mustahada sei.
(1) So im Original. Möglicherweise ist die korrekte Lesart: „wa-tuhran“ (und eine Zeit der Reinheit).
[باب المستحاضة]
• سمعت إسحاق يقول: «حاجَّ بَعضُ أهل المدينَة أهلَ العِراق، فقال: إذا ادَّعَيتُم أن المستَحاضة تَدَعُ الصَّلاة عَشرًا، وجَعَلتُم أَقلَّ الطُّهر خَمسَةَ عَشَرَ يَومًا، فما بالُ هذه الخَمس تمام الشهر؟ أَلَّا جَعَلتُم في الشَّهر حَيضَةً وطُهرًا؛ إذ لم يَكُن في الطُّهر سُنَّة، فلو جَعَلتُم في الشَّهر حَيضَةً والَّا طهر (١) كان أشبَهَ بِالكِتاب والسُّنَّة.
وكذلك قال مالك بن أنس: في الشَّهر حَيضَةٌ وطُهرٌ للمُستَحاضَة، وهذا لِمَن لم يَكُن له أقراءُ مَعروفَة، فلما أدخَلوا على مالك أن بَعضَ نِساء الماجِشون تَحيض إحداهُنَّ عِشرينَ يومًا حَيضًا مُعتَدِلًا؛ فقال مالك: «لا تَحيض المرأة أكثَرَ مِن نِصف دَهرِها»، وقال مالك في التي لها الأقراء المعلومَة؛ فتستظهر بعد أقرائها بثلاث؛ تَدَع الصَّلاة فيها كما تَدَع في أيام أقرائها، يعني: إذا مَضَت أيام أقرائها وزيادة ثلاثة أيام؛ فهي حينَئذٍ مستحاضة.
وقالوا: إن مالكًا قال بهذا القَول حتى مات، وتأوَّل في الثلاث التي زادها على أقرائها حديثًا رواه بعض أهل المدينة فيه ضعف؛ يرفعونه، أنه أمَرَها أن تستظهر بعد أقرائها بثلاث، ثم هي مُستَحاضَة.
(١) كذا في الأصل، ولعل الصواب: "وطُهراً".