• Und ich hörte Ishaq – ein weiteres Mal – sagen: „Wenn er den Imam verbeugt erreicht, so ist die Sunna in diesem Fall: dass er eine einzige Takbir spricht, mit der er das Gebet im Stehen eröffnet; er soll sich nicht während der Eröffnungstakbir hinunterbeugen. Wenn er die Eröffnungstakbir nicht im Stehen vollendet, so genügt sie ihm keinesfalls. Wenn er die Eröffnungstakbir gesprochen hat, stürzt er sich nach der Takbir für die Verbeugung in die Verbeugung. Wenn ihn die Takbir für die Verbeugung so sehr beschäftigt, dass der Imam fast [schon wieder] aufsteht, und er keine Befürchtung hat [dass er die Raka'a verpasst], so spricht er die Takbir für die Verbeugung, während er sich hinunterbeugt. Er soll dabei nicht sagen: ‚Subhanaka Allahumma...‘ (Preis sei Dir, o Allah...), noch die Zufluchtsuche (Ta'awwudh), noch irgendetwas, womit er [das Gebet] eröffnet – falls er fürchtet, dass der Imam sein Haupt hebt, bevor er sich zum Ruku' hinuntergebeugt hat und seine Hände auf seine Knie gelegt hat. Wenn es ihm möglich ist, in seiner Verbeugung so lange zu verweilen, wie er nach der Eröffnungstakbir ‚Subhanaka Allahumma...‘ sagen würde, oder etwas, das er sagt, um das Gebet zu eröffnen, in dem Maße, wie er verbeugt ist, bevor der Imam sein Haupt hebt, [dann soll er es tun]. Andernfalls, bevor er sich zum Ruku' hinunterbeugt, legte er seine Hände auf seine Knie, doch diese Raka'a zählt er nicht. Ebenso, wenn er daran zweifelt, sie gemeinsam mit dem Imam erreicht zu haben, bevor dieser sein Haupt hob.“
767 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Zakariya ibn Adi berichtete uns, von Ubaydullah ibn Amr al-Ruqqi, von Ishaq ibn Rashid al-Jazari, von al-Zuhri, von Salim, von seinem Vater, er sagte: „Wenn er die Takbir spricht, um sich zu verbeugen, und sich dann zum Ruku' hinunterbeugt, der Imam aber sein Haupt hebt und er [der Betende] im Zweifel ist, ob er sich verbeugt hat, bevor der Imam sein Haupt hob oder nicht, so zählt er diese Raka'a nicht.“
(1) So im Original, die korrekte Lesart ist: „shay'an“ (etwas). (2) So im Original, die korrekte Lesart ist: „bihi“ (damit). (3) So ist dieser Abschnitt im Original überliefert, er weist – insbesondere gegen Ende – Unstimmigkeiten auf; möglicherweise liegt dort eine oder mehrere Auslassungen vor.