Kapitel: Wer von seinen Eltern gerufen wird, während er sich im Gebet befindet
• Ahmad wurde zu dem Hadith gefragt, in dem es heißt: „Wenn dein Vater dich ruft, während du im Gebet bist, so antworte ihm.“ Ich sah, dass er den Hadith als schwach (Da'if) einstufte.
1043 - Uns berichtete Abu Ma'n ar-Raqaschi, er sagte: Uns berichtete Yazid ibn Harun, er sagte: Uns berichtete Muhammad ibn 'Abd ar-Rahman ibn Abi Dhi'b von Muhammad ibn al-Munkadir, er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: „Wenn dein Vater dich ruft, während du betest, so antworte deiner Mutter, aber antworte nicht deinem Vater.“
1044 - Uns berichtete 'Abd al-Wahhab ibn ad-Dahhak, er sagte: Uns berichtete Isma'il ibn 'Ayyasch von 'Abd ar-Rahman ibn 'Amr von Yahya ibn Abi 'Amr as-Schaibani(1), von Makhul, dass er zu sagen pflegte: „Wenn deine Mutter dich ruft, während du betest, [so antworte ihr, und] (2) wenn dein Vater dich ruft, so antworte ihm nicht, bis du das Gebet beendet hast.“
1045 - Uns berichtete Muhammad ibn Wazir ad-Dimaschqi, er sagte: Uns berichtete al-Walid ibn Muslim, er sagte: Es berichtete mir Abu 'Amr von Yahya ibn Abi 'Amr, von Makhul, er sagte: „Wenn deine Mutter dich während des Gebets ruft, so antworte ihr.“
(1) So steht es im Original mit diakritischen Punkten, das Korrekte ist: „as-Saibani“. (2) Die Schriftform im Original kommt „fajtihad“ (Anstrengung) am nächsten, das Korrekte ist das, was wir hier eingesetzt haben.