1046 - Ich fragte Abu 'Amr: Soll er ihr auch beim Pflichtgebet (al-Maktuba) antworten? Er sagte: „Ja, und gibt es eine andere Möglichkeit als diese?“ Dann sagte Abu 'Amr: „Er soll sie beim Pflichtgebet durch ein Tasbih (Preisen Allahs) auf sich aufmerksam machen, und beim freiwilligen Gebet (at-Tatawwu') durch eine Talbiya (Ausruf der Antwort an Allah).“
Kapitel: Wer Allah während des Gebets aufgrund eines Ereignisses erwähnt, das ihm widerfährt, und Ähnliches
• Ich fragte Ishaq ibn Ibrahim und sagte: Ein Mann wurde während des Gebets von einem Skorpion gestochen und sagte: „Bismillah (Im Namen Allahs)“? Er sagte: „Wenn er es vergesslich tat, dann trifft ihn keine Schuld.“ Ich fragte: Was, wenn er es absichtlich tat? Er bevorzugte, dass er das Gebet wiederholt, legte es mir aber nicht explizit dar.
• Ishaq wurde – ebenfalls – über einen Imam gefragt, der einen Vers rezitierte, der {Es gibt keinen Gott außer Allah} enthielt, und jemand hinter ihm sagte: „Es gibt keinen Gott außer Allah“? Er sagte: „Sein Gebet wird dadurch nicht ungültig.“
• Ich fragte Ishaq – einmal – und sagte: Ein Mann war im Gebet, als eine Sternschnuppe herunterfiel und er sagte: „Es gibt keinen Gott außer Allah“? Er sagte: „Wenn er damit ein Erstaunen ausdrücken wollte und dies absichtlich tat, dann ist es ein Gespräch; er muss das Gebet wiederholen. Wenn es ihm jedoch ohne Absicht entfuhr, so muss er es nicht wiederholen.“
1047 - Uns berichtete Muhammad ibn al-Wazir, er sagte: Uns berichtete al-Walid ibn Muslim, er sagte: Abu 'Amr al-Awza'i wurde gefragt: Ein Mann erhielt während seines Gebets eine Nachricht, die ihn erfreute, und er sagte: „Al-hamdulillah (Lob sei Allah)“? Er sagte: „Er fährt mit seinem Gebet fort.“
Abu 'Amr wurde gefragt: Ein Mann hörte, wie das Ableben eines anderen verkündet wurde, und er weinte? Er sagte: „Wenn es nur Tränen waren, die flossen, ohne Schluchzen, so ist sein Gebet gültig; wenn er jedoch schluchzte, so muss er sein Gebet wiederholen.“
(1) So steht es im Original, doch das Wahrscheinliche ist: „dam'an“ (Tränen).