1070 - Muhammad ibn al-Wazir berichtete uns, er sagte: Marwan ibn Muhammad berichtete uns, er sagte: Ibn 'Ayyash berichtete uns, er sagte: Ibn Jurayj berichtete mir von seinem Vater, von 'Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein), sie sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch Nasenbluten bekommt, sich erbricht oder aufstößt, so soll er sich entfernen und bei seinem Gebet anknüpfen, solange er nicht gesprochen hat.“
• Ich hörte auch Ishaq sagen: „Wenn ein Mann einen Hadath (Ungültigkeit) hat, nachdem er bereits eine oder zwei Rak'as aufgrund von Nasenbluten oder Erbrechen gebetet hat, so soll er sich abwenden, ohne zu sprechen, und dann den Rest seines Gebets vollenden. Wenn er jedoch spricht, so muss er das Gebet wiederholen. Dies gilt ebenso, wenn er einen Hadath durch Urin, Wind oder Erbrechen hatte. Und wenn er einen Hadath durch Urin, Wind oder Erbrechen hatte, nachdem er bereits eine oder zwei Rak'as gebetet hat, so soll er den Wudu wiederholen und an seinem Gebet anknüpfen. All das ist gleich, denn bei uns ist alles davon ein Hadath, auch wenn manche Gelehrte der Länder dies nicht so handhaben.“
Kapitel: Wer sein Haupt vor dem Imam hebt
• Ich fragte Ahmad ibn Hanbal und sagte: Ein Mann, der sein Haupt vor dem Imam hebt? Er sagte: „Er soll zu seiner Niederwerfung zurückkehren, bis der Imam (sein Haupt) hebt.“
1071 - Zakariya ibn Yahya al-Bahili berichtete uns, er sagte: Yazid ibn Harun berichtete uns, er sagte: Muhammad ibn Ishaq berichtete uns, von Ya'qub ibn 'Abd Allah ibn al-Ashajj, von Busr ibn Sa'id, von al-Harith ibn Makhlad, er sagte: Mein Vater Makhlad berichtete mir, er sagte: Ich hörte 'Umar ibn al-Khattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagen: „Wenn einer von euch sein Haupt aus seiner Beugung oder seiner Niederwerfung vor dem Imam hebt, so soll er zurückkehren und dann verweilen, bis er erkennt, dass er das aufgeholt hat, was er versäumt hatte.“