Kapitel: Das Gebet in den Lagerplätzen der Kamele und den Unterständen der Schafe
• Ahmad wurde nach dem Gebet in den Kamellagerplätzen (A'tan al-Ibil) gefragt und missbilligte es. Und nach dem Gebet im Schafmist (Dumn al-Ghanam)? Er erlaubte es.
1169 - Ahmad ibn Hanbal berichtete uns: Isma'il ibn Ibrahim berichtete uns: Yunus berichtete uns von al-Hasan, von 'Abd Allah ibn Mughaffal – Allahs Wohlgefallen auf ihm –, der sagte: „Uns wurde befohlen, in den Unterständen der Schafe zu beten, und wir beten nicht in den Kamellagerplätzen; denn sie wurden aus den Dämonen (Shayatin) erschaffen.“
1170 - Ishaq berichtete uns: Muhammad ibn Abi 'Adi berichtete uns von Ash'ath, von al-Hasan, der sagte: „Wer in den Kamellagerplätzen betet, muss das Gebet wiederholen.“
Kapitel: Das Gebet am Grund eines Kanals
• Ich sagte zu Ishaq: „Wenn ein Kanal-Arbeiter am Grund des Kanals ist und die Gebetszeit eintritt, und er dort unten einen weiten Platz hat, an dem er beten kann?“ Er sagte: „Er soll am Grund des Kanals beten“, und er erlaubte es.
Kapitel: Das Gebet in einer durch widerrechtliche Aneignung (Ghasb) errichteten Moschee
• Ich fragte Abu 'Abd Allah und sagte: „Ein Mann hat einem anderen Land widerrechtlich entzogen und darauf eine Moschee gebaut?“ Er sagte: „Man soll in dieser Moschee nicht beten.“
1171 - Yahya ibn 'Uthman und Ahmad ibn al-Azhar berichteten uns: Sie sagten: Muhammad ibn Yusuf berichtete uns: Ein Mann aus Chorasan, aus den Leuten von Marw, kam zu Sufyan und sagte: „Die Moschee von Marw wurde durch widerrechtliche Aneignung genommen, ihre Umgebung wurde abgerissen und in die Moschee einbezogen.“ Er fragte ihn nach dem Gebet darin und sagte: „Wir haben kein anderes Freitagsgebet außer in dieser.“ Er sagte: „Verrichte das Freitagsgebet, aber verrichte kein freiwilliges Gebet (Tatawwu') darin.“