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مسائل حرب الكرماني كتاب الطهارة والصلاة - ت السريع
مجلد 1 · صفحة 502

الترجمة · DE

1206 - Ishaq sagte: 'Isa ibn Yunus berichtete uns, von Hisham ibn Hassan, von Muhammad, dass 'Umar ibn al-Khattab - Allahs Wohlgefallen auf ihm - an einem Mann eine Kopfbedeckung (Qalansuwa) aus Fuchsfell sah, sie ihm vom Kopf riss, sie auftrennte, das Innenfutter wegwarf und ihm die Kopfbedeckung zuwarf.

• Und ich hörte Ishaq ebenfalls sagen: "Worauf wir uns stützen, ist das Verbot des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) bezüglich der Häute von Raubtieren und jedem Tier mit Fangzähnen aus der Gattung der Raubtiere. Es ist nicht erlaubt, deren Fellhaare zu nutzen oder deren Häute zu tragen, es sei denn, jemand benötigt sie, um sich zu wärmen. Wer jedoch darin betet, der muss das Gebet zur Vorsicht wiederholen, obwohl sich die Notwendigkeit der Wiederholung nicht eindeutig bestätigt hat, da man sich über den Verzehr ihres Fleisches uneinig war."

1207 - 'Amr ibn 'Uthman berichtete uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim sagte: "Ich sah al-Awza'i, wie er zwei Schuhe (Khuffayn) trug, deren Innenfutter aus Fuchsfell bestand, und er betete in ihnen."

1208 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Yazid ibn Harun und Muhammad ibn Bakr berichteten uns, sie sagten: Sa'id ibn Abi 'Aruba berichtete uns, von Qatada, von Abi Malih ibn Usama, von seinem Vater, vom Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm), dass er das Verbot von Raubtierhäuten aussprach.

1209 - Sa'id ibn Mansur berichtete uns, er sagte: Hushaym berichtete uns, er sagte: Mansur ibn Zadhan berichtete uns, von al-Hasan, dass 'Ali es ablehnte, in Fuchsfellen zu beten."

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