Wenn er weder zum Gedenken (Dhikr) mit der Zunge, noch zum Zeichengeben mit seinen Körperteilen oder Augenbrauen imstande ist, und er mit seinem Herzen betet, so genügt ihm das. Wenn in seiner Gegenwart jemand ist, der ihm das Ruku', das Sujud, die Takbirat und Ähnliches einflüstert, so ist uns das lieber, wenn er sich dies einflüstern lassen kann."
Er sagte: "Es ist für niemanden, der betet, zulässig, in seinem Gebet etwas von dem zu unterlassen, wozu er imstande ist und was ihm befohlen wurde, nur weil er nicht imstande ist, alles zu vollziehen, was ihm befohlen wurde. Denn die Entschuldigung von Gott ist bereits für die Entschuldigten vorweggenommen worden, und Er hat ihnen keine Entschuldigung für das gegeben, wozu sie imstande sind, nur weil sie zu anderem nicht imstande sind."
1259 - Muhammad ibn Yahya ibn 'Abd al-Karim berichtete uns, er sagte: Shu'ayth ibn Muhriz berichtete uns, er sagte: Sie fragten Sufyan al-Thawri, während ich anwesend war, über einen todkranken Menschen, der weder verbeugen noch niederwerfen noch ein Zeichen geben kann, dessen Bauch (von Wunden) eitert und der das Gebet noch bei vollem Verstand vollzieht: Wie soll er verfahren? Sufyan sagte: "Wenn es das Mittagsgebet (al-Ula), das Nachmittagsgebet (al-'Asr) oder das Nachtgebet (al-'Isha') ist, soll er sagen: 'Gott ist am größten, Gott ist am größten, Gott ist am größten', viermal."
1260 - Abu Hafs berichtete uns, er sagte: Muhammad ibn Yusuf berichtete uns, er sagte: Sufyan sagte: "Wenn der Kranke nicht imstande ist zu sitzen, betet er auf seinem Rücken liegend und wendet sein Gesicht zur Qibla."