Kapitel: Derjenige, der in Ohnmacht gefallen ist
• Ich fragte Ahmad über den Ohnmächtigen? Er sagte: "Er muss alle Gebete nachholen."
• Und ich fragte Ishaq über den Ohnmächtigen; muss er die Gebete nachholen? Er sagte: "Er muss die Gebete nicht nachholen; außer dem Gebet des Tages, an dem er wieder zu Bewusstsein kommt."
• Ich hörte Ishaq ebenfalls sagen: "Es gibt eine bereits etablierte Tradition (Sunna) bezüglich des Ohnmächtigen in verschiedenen Aspekten:
Manche stellen sein Urteil dem eines Schlafenden gleich; er muss das Gebet nachholen,
Manche stellen ihn dem Verrückten gleich; er muss nicht nachholen,
Die gerechteste Auffassung ist: Wenn der Ohnmächtige an seinem Tag wieder zu Bewusstsein kommt, verrichtet er beide Gebete zusammen. Die zwei Gebete sind: Wenn es am Tag ist, so sind es das Dhuhr- und das 'Asr-Gebet; wenn es in der Nacht ist, so sind es das Maghrib- und das 'Isha-Gebet.
Wenn er über mehrere Tage hinweg ohnmächtig war und wieder zu Bewusstsein kommt, holt er das Gebet seines Tages nach. Wenn er in der letzten Phase der Nacht wieder zu Bewusstsein kommt, holt er das Gebet jener Nacht nach."
Er sagte: "Die Gelehrten sind sich diesbezüglich uneinig:
Eine Gruppe war der Ansicht, dass der Ohnmächtige das Gebet wie das Fasten nachholt; sie verglichen ihn mit dem Schlafenden, und dies ist keine korrekte Aussage.
Andere wiederum waren der Ansicht, dass er gar nichts nachzuholen hat; es sei denn, er kommt während der Zeit eines Gebets wieder zu Bewusstsein, dann holt er jenes Gebet nach. Wer diesen Standpunkt vertritt, für den ist es zwingend erforderlich, ihn zum Nachholen von zwei Gebeten aufzufordern, wie wir es bereits anordneten; dies gilt aufgrund dessen, dass die Zeit des 'Asr in die Zeit des Dhuhr gelegt wurde und das 'Isha in die Zeit des Maghrib – für diejenigen mit einem Entschuldigungsgrund, wie etwa den Furchtsamen auf Reisen, denjenigen im Regen und die menstruierende Frau; denn ihr wurde befohlen, wenn sie vor dem Maghrib rein wird, das Dhuhr- und das 'Asr-Gebet zusammen zu verrichten, und wenn sie vor dem Morgengrauen rein wird, das Maghrib- und das 'Isha-Gebet. Ebenso verhält es sich mit dem Ohnmächtigen: Wenn er am Ende des Tages wieder zu Bewusstsein kommt, verrichtet er das Dhuhr- und das 'Asr-Gebet, und wenn er vor dem Morgengrauen wieder zu Bewusstsein kommt, verrichtet er das Maghrib- und das 'Isha-Gebet; denn solange er ohnmächtig ist, ist er wie ein geistig behinderter Verrückter."
باب: المُغمَى عَلَيه
• سألت أحمَد عن المغمَى عَلَيه؟ فقال: «يُعيدُ الصَّلَوات كُلَّها».
• وسألت إسحاق عن المغمَى عَلَيه؛ هل يُعيدُ الصَّلَوات؟ قال: «لا يُعيدُ الصَّلَوات؛ إلا صَلاة يَومِه الذي أفاق فيه».
• وسمعت إسحاق -أيضًا- يقول: «قَد مَضَت السُّنَّة في المغمَى عَلَيه على أوجُه:
* فمِنهم مَن يَجعَل حُكمَه حُكمَ النائم؛ يَقضي الصَّلاة،
* ومِنهم مَن يَجعَله كالمجنون؛ لا يَقضي،
* فأعدَلُ ذلك: أن المغمَى عَلَيه إذا أفاق مِن يَومِه صَلَّى الصلاتَين جَميعًا، والصلاتان: إن كان نَهارًا؛ فالظُّهر والعَصر، وإن كان لَيلًا؛ فالمغرِب والعِشاء.
فإذا أُغمي عَلَيه الأيام، فأفاق؛ قَضى صَلاته يَومَه، فإن أفاق في آخِر الليل؛ قَضى صَلاةَ لَيلته».
قال: «واختَلَف أهل العِلم في ذلك:
* فرأى قَومٌ أن المغمَى عَلَيه يَقضي الصَّلاة كَما يَقضي الصيام؛ شَبَّهوهُ بالنائم، ولَيسَ هذا بِقَولٍ صَحيح،
* ورأى آخرون ألَّا يَقضي شَيئًا؛ إلا أن يُفيق في وَقتِ صَلاة؛ فيَقضي تِلك الصَّلاة، ومَنْ قال بِهذا القَول لَزِمَه أن يأمُره بِقَضاء صَلاتَين كما أَمَرْنا؛ لِمَا جُعِلَ وَقت العَصر في وَقت الظُّهر، والعِشاء في وَقت المغرِب - لأصحاب العُذر؛ مثل الخائف في السَّفَر، وصاحِب المطَر، والحائض؛ حيث أُمِرَت إذا طَهُرَت قَبلَ المغرِب صَلَّت ⦗٥٨٠⦘ الظُّهر والعَصر جَميعًا، وإذا طَهُرَت قَبلَ الفَجر صَلَّت المغرِب والعِشاء، وكذلك المغمَى عَلَيه إذا أفاق في آخِر النَّهار؛ صَلَّى الظُّهر والعَصر، وإذا أفاق قَبلَ الفَجر؛ صَلَّى المغرِب والعِشاء؛ فإنه ما دام مُغمى عَلَيه فهو كَالمجنون المعتوه».