Er sagte: "Und die Sklavin betet ohne Khimar (Kopftuch); es obliegt der Sklavin nicht, sich zu verschleiern, ob sie nun alt oder jung ist."
• Abu Ya'qub sagte: "Wenn das junge Mädchen die Menstruation erreicht hat, dann ist das Vorzugswürdige für sie das, was 'Umar ibn al-Khattab und diejenigen nach ihm festlegten: drei Kleidungsstücke; sie bindet eines davon als Izar (Lendentuch), und die anderen beiden sind ein Dir' (Hemd) und ein Khimar. Wenn sie in zwei Kleidungsstücken betet, dann betet sie in einem Dir' und einem Khimar, das die Füße bedeckt. Und wenn sie ihr Kleidungsstück im Gebet wallen lässt (isbal), so ist uns das lieber, wegen dessen, was der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihnen bezüglich der Säume auf eine Spanne festgelegt hat.
Was die Umm al-Walad (eine Sklavin, die ein Kind von ihrem Herrn hat) betrifft, so betet sie, wenn sie will, ohne Khimar, so wie die Sklavin betet, denn ihr Status ist der Status der Sklavinnen, solange ihr Herr lebt; sie wird erst nach dem Tod des Herrn frei."
1277 - Uns berichtete Ishaq, er sagte: Es berichtete uns al-Mu'tamir, er sagte: Ich hörte meinen Vater von Ibn Sirin über Abu Huraira über 'Umar ibn al-Khattab – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichten, er sagte: "Die Frau betet in drei Kleidungsstücken, wenn sie dazu in der Lage ist: ein Dir', ein Khimar und ein Izar."
1278 - Uns berichtete Ishaq, er sagte: Es berichtete uns 'Abdallah ibn Numair über 'Ubaidallah über Nafi' über Ibn 'Umar, er sagte: "Die Frau betet im Dir', Khimar und der Milhafa (Überwurf)."
(1) So im Original, die korrekte grammatikalische Form wäre: "wa-l-akharan". (2) Im Original ist das Wort unvokalisiert, bis auf das Fa'; möglicherweise ist es so, wie ich es festgehalten habe.