228 – Isḥāq berichtete uns: Baqiyya ibn al-Walīd berichtete uns, von al-Waḍīn ibn ʿAṭāʾ, von Maḥfūẓ ibn ʿAlqama al-Ḥaḍramī, von ʿAbd al-Raḥmān ibn ʿĀʾidh al-Awdī, von ʿAlī ibn Abī Ṭālib – möge Gott mit ihm zufrieden sein – vom Propheten – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm –, er sagte: „Das Auge ist der Verschluss des Afters; wenn das Auge schläft, löst sich der Verschluss.“
229 – Jemand sagte: Abū Bakr ibn Abī Maryam berichtete mir, von ʿAṭiyya ibn Qays, von Muʿāwiya ibn Abī Sufyān, vom Propheten – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm – Ähnliches, und er fügte hinzu: „Wer also schläft, der soll die Waschung vollziehen.“
• Ich hörte Aḥmad sagen: „Al-Ḥasan, Saʿīd ibn al-Musayyab, ʿAṭāʾ und ʿUrwa sagten: ‚Wenn der Schlaf sein Herz erreicht, soll er die Waschung vollziehen.‘“ Dies ist jedoch nicht die Rechtsschule (Madhhab) von Aḥmad.
230 – Muḥammad ibn Yaḥyā berichtete uns, er sagte: al-Bursānī berichtete uns, er sagte: Saʿīd berichtete uns, von Qatāda, von Saʿīd ibn al-Musayyab und al-Ḥasan, dass sie sagten: „Wenn der Schlaf ihn erreicht, egal ob im Liegen oder im Sitzen, so ist die rituelle Waschung für ihn verpflichtend.“
231 – Muḥammad ibn Yaḥyā berichtete uns, er sagte: Muḥammad ibn Bakr berichtete uns, er sagte: Ibn Jurayj berichtete uns, er sagte: ʿAṭāʾ pflegte zu sagen: „Wenn dich der Schlaf überwältigt, dann vollziehe die Waschung; egal ob im Sitzen oder im Liegen.“
(1) So steht es im Original, und vielleicht ist das Richtige „Baqiyya“, denn er überliefert beide Überlieferungsketten (Isnāde). Siehe: al-Tamhīd (18/247).