• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Diese [Gelehrten] machten die rituelle Waschung im Falle des Liegens verpflichtend, wenn der Schlaf einen in diesem Zustand überwältigt, während sie diese [Pflicht] für denjenigen entfallen ließen, der im Stehen, im Knien oder in der Niederwerfung tief schläft. Dabei sind diese beiden Zustände eher geeignet, eine rituelle Verunreinigung zu befürchten, als das Liegen. Sie folgten weder einer Überlieferung (Athar), noch hielten sie an einer Analogie (Qiyās) fest.“
232 – Abū ʿAlī Muḥammad ibn Muʿāwiya berichtete uns, er sagte: Qazaʿa ibn Suwayd berichtete uns, von Maymūn al-Khayyāṭ, von Abū ʿIyāḍ, von Ḥudhayfa, er sagte: Ich schlief in der Moschee, als plötzlich ein Mann hinter mir war. Ich drehte mich um und siehe da, es war der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm. Er sagte: Ich fragte: „O Gesandter Gottes, ist die rituelle Waschung für mich verpflichtend?“ Er antwortete: „Nein, bis du deine Seite [zum Schlafen] niederlegst.“
233 – Aḥmad ibn Yūnus berichtete uns, er sagte: Layth ibn Saʿd berichtete uns, von Nāfiʿ, dass ʿAbdallāh zu sagen pflegte: „Wer im Liegen schläft, für den ist die Waschung verpflichtend, und wer im Sitzen schläft, für den gibt es keine Waschung.“
234 – Saʿīd ibn Manṣūr berichtete uns, er sagte: ʿAbdallāh ibn al-Mubārak berichtete uns, von Ḥaywa ibn Shurayḥ, von Ḥumayd ibn Ziyād, von Yazīd ibn Qasīṭ, von Abū Hurayra – möge Gott mit ihm zufrieden sein –, er sagte: „Für den Schlafenden, der steht, für den Schlafenden, der kniet (muḥtabī), und für den Schlafenden, der in der Niederwerfung ist, gibt es keine rituelle Waschung.“