von der Mehrheit; das Abweichen ist daher eine Unruhe, die Fitna schürt. Somit liegt darin kein Verbot der Abgeschiedenheit. Ende [des Zitats].
Für mehr siehe: al-Iḥyāʾ (2/222–224).
Über die Nutzen der Abgeschiedenheit sagt al-Ghazālī in „al-Iḥyāʾ“ (2/226 ff.):
Der erste Nutzen: Die Freistellung für den Gottesdienst, das Nachdenken und das Verlangen nach Vertraulichkeit im vertrauten Zwiegespräch mit Gott, dem Erhabenen, anstelle des Zwiegesprächs mit den Geschöpfen.
Der zweite Nutzen: Die Befreiung durch die Abgeschiedenheit von den Sünden, denen der Mensch durch den Umgang meist ausgesetzt ist und vor denen er in der Einsamkeit sicher ist; es sind vier: üble Nachrede, Verleumdung, Augendienerei sowie das Schweigen gegenüber dem Gebieten des Rechten und dem Verbieten des Verwerflichen, und das heimliche Einschleichen schlechter Charaktereigenschaften und abscheulicher Taten in das Gemüt, die durch die Gier nach dem Diesseits verursacht werden.
Der dritte Nutzen: Die Errettung vor Versuchungen und Streitigkeiten sowie der Schutz der Religion und der eigenen Seele davor, sich darin zu vertiefen und ihren Gefahren ausgesetzt zu sein. Selten sind Länder frei von Fanatismus, Versuchungen und Streitigkeiten; wer sich also von ihnen zurückzieht, ist vor ihnen sicher.
Der vierte Nutzen: Die Errettung vor dem Bösen der Menschen.
Der fünfte Nutzen: Dass die Menschen sich von dir abwenden und deine Begehrlichkeit gegenüber den Menschen aufhört.
Der sechste Nutzen: Die Errettung vor dem Anblick von beschwerlichen Personen und Toren sowie dem Erleiden ihrer Torheit und ihres Charakters, denn das Anblicken einer beschwerlichen Person ist die kleinere Erblindung. Ende [des Zitats, sinngemäß zusammengefasst].
Und Abū Ḥātim ibn Ḥibbān sagte in „Rawḍat al-ʿUqalāʾ“ (S. 81): „Dem Verständigen obliegt es, sich im Allgemeinen von den Menschen fernzuhalten und vorsichtig bezüglich des Umgangs mit ihnen zu sein; denn die Abgeschiedenheit von den Menschen würde das Vorhandensein des Heils nicht trüben, indem man die Ursache vermeidet, die zu Auseinandersetzungen führt.“
Für mehr siehe: Mukhtaṣar Minhāj al-Qāṣidīn (S. 111–114), Mawʿiẓat al-Muʾminīn von al-Qāsimī (2/132) und al-Amr bi-l-ʿUzla von Ibn al-Wazīr (S. 27 ff. / Ausgabe Dār aṣ-Ṣaḥāba li-t-Turāth).
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