Kapitel: Der Gebetsruf (Al-Aḏān)
• Ich fragte Aḥmad über den Muezzin, der den Gebetsruf vollzieht, während er sich nicht im Zustand der rituellen Waschung befindet (Wuḍūʾ). Er sagte: „Es ist ausreichend, doch ist es mir lieber, wenn er nur im Zustand der Reinheit den Gebetsruf vollzieht. Was das Iqāma (die Aufforderung zum Gebet) betrifft, so soll er sie nur im Zustand der Reinheit vollziehen.“
• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Der Gebetsruf und das Iqāma sollten im Zustand der rituellen Reinheit vollzogen werden; dies aufgrund der Aussage von ʿAṭāʾ: ‚Es ist ein Recht und eine festgeschriebene Sunna, dass der Muezzin den Gebetsruf nur vollzieht, wenn er die rituelle Waschung vollzogen hat.‘ Dies wurde auch von Abū Hurayra überliefert.“
452 - Es überlieferte uns Isḥāq, er sagte: Es berichtete uns al-Walīd ibn Muslim, von al-Awzāʿī, von az-Zuhrī, er sagte: Abū Hurayra (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Rufe nicht zum Gebet auf, es sei denn, du hast die rituelle Waschung vollzogen.“
• Und ich hörte Isḥāq ebenfalls sagen: „Was das Iqāma betrifft, so ist es umso dringender, dass dies niemand tut, außer er ist im Zustand der rituellen Waschung; aufgrund dessen, was in mehr als einem Ḥadīṯ gesagt wurde: ‚Das Iqāma ist der Schlüssel zum Gebet, und wer sagt: Nein, der hat sich geirrt.‘“
453 - Es überlieferte uns Ibn Abī Ḥazm al-Quṭaʿī, er sagte: Es berichtete uns Muḥammad ibn Bakr, er sagte: Es berichtete uns Ibn Jurayj, er sagte: ʿAṭāʾ sagte: „Es ist ein Recht und eine Sunna, dass der Muezzin den Gebetsruf nur vollzieht, wenn er die rituelle Waschung vollzogen hat.“ Er sagte: „Er gehört zum Gebet; daher soll er den Gebetsruf nur im Zustand der rituellen Waschung vollziehen.“
Kapitel: Derjenige, der sich im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) befindet, ruft zum Gebet
• Ich sagte zu Aḥmad ibn Ḥanbal: „Und wenn jemand im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) zum Gebet ruft?“ Er sagte: „Nein.“
باب: الأَذان
• سألت أحمَد عن المؤذن يُؤَذِّن وهو على غَير وضوء؟ قال: «يُجزئ، وأَحَبُّ إليَّ ألَّا يُؤَذِّن إلا طاهِرًا، وأما الإقامة؛ فلا يُقيم إلا وهو طاهِر».
• وسمعت إسحاق يقول: «الأذان والإقامة على الطهارة تنبَغي؛ وذلك لِمَا قال عَطاء: «حَقٌّ وسُنةٌ مَسنونَة ألَّا يُؤَذِّن المؤذن إلا مُتَوضِّئًا»، وذُكِرَ عن أبي هُرَيرَة ذلك».
٤٥٢ - حدثنا إسحاق، قال: ثنا الوَليد بن مُسلِم، عن الأوزاعي، عن الزُّهري، قال: قال أبو هُرَيرَة -رضي الله عنه-: «لا تُنادِ بالصَّلاة إلا مُتَوضِّئًا».
• وسمعت إسحاق -أيضًا- يقول: «أما الإقامة؛ فهو أَحرَى ألَّا يَفعَلَه أَحَدٌ إلا مُتَوضِّئًا؛ لِمَا قيل في غَير حديث: «إن الإقامة مِفتاح الصَّلاة، فمن قال: لا؛ فقَد أَخطَأ»».
٤٥٣ - حدثنا ابن أبي حَزم القُطَعي، قال: ثنا محمد بن بكر، قال: أبنا ابن جُرَيج، قال: قال عَطاء: «حَقٌّ وسُنةٌ ألَّا يُؤَذِّن المؤذن إلا مُتَوضِّئًا»، قال: «هو من الصَّلاة؛ فلا يُؤَذِّن إلا مُتَوضِّئًا».
باب: الجُنُب يُؤَذِّن
• قلت لأحمَد بن حَنبل: فالجُنُب يُؤَذِّن؟ قال: «لا».