187 - Muḥammad ibn Naṣr berichtete uns, er sagte: Ḥassān berichtete uns, er sagte: Sufyān sagte: "Es genügt dir von deinem Kopf [zu überstreichen], selbst wenn es nur ein Haar ist. Wenn dich der Regen trifft, genügt dir das – auch wenn du ihn nicht mit deiner Hand berührst. Und wenn es [das Regenwasser] dein Haar trifft, und du damit dein Gesicht berührst, so genügt dir das, und wenn es auch nur ein einziges Haar trifft, so genügt es ihm."
Kapitel: Über das Überstreichen der beiden Ohren
• Aḥmad – Gott habe Erbarmen mit ihm – wurde nach dem Überstreichen der Ohren gefragt. Er sagte: "Ich bevorzuge es, dass er für seine Ohren frisches Wasser nimmt, und es wurde von Ibn ʿUmar berichtet, dass er dies zu tun pflegte."
188 - Hannād berichtete uns, er sagte: Wakīʿ berichtete uns, von al-ʿUmarī, von Nāfiʿ, von Ibn ʿUmar, dass er, wenn er die Gebetswaschung vollzog, seine beiden Zeigefinger in seine Ohren steckte und mit seinen beiden Daumen hinter seinen Ohren überstrich.
189 - ʿĪsā ibn Muḥammad berichtete uns, er sagte: Abū Qutayba berichtete uns, von Mālik ibn Anas, von Nāfiʿ: Ibn ʿUmar nahm das Wasser mit seinen beiden Fingern für seine Ohren.
• Ich sagte zu Aḥmad: "Und was ist, wenn er vergisst, seine Ohren zu überstreichen?" Er neigte – ebenfalls – dazu, dass er es wiederholen muss, und sagte: "Die beiden Ohren gehören zum Kopf."
• Und ich hörte Isḥāq sagen: "Wenn du deinen Kopf überstreichst und deine Ohren absichtlich nicht überstreichst, so genügt es dir nicht. Und wenn du deine Ohren überstreichst und deinen Kopf nicht überstreichst, so genügt es dir nicht, bis du deinen Kopf überstreichst. Es ist keinesfalls zulässig, das Überstreichen der Ohren absichtlich zu unterlassen, in keinem Fall. Wenn er es jedoch vergisst oder aus Versehen bezüglich der Stelle der Ohren handelt, so hoffen wir, dass es zulässig ist. Was jedoch das absichtliche Unterlassen betrifft, so muss er es wiederholen; denn die Angelegenheit der Muslime in ihrer Gebetswaschung basiert auf dem Überstreichen der Ohren, von der Zeit des Propheten – Friede sei auf ihm – bis zu unserem heutigen Tag. Niemand von den Gelehrten ist darüber uneins, dass sie überstrichen werden müssen. Wenn die Sunna durch das Überstreichen der beiden feststeht, ist es uns nicht erlaubt, sie absichtlich zu unterlassen, außer dass er es wiederholt. Was aber den Vergesslichen betrifft, so ist es zulässig."
(1) Der Kopist ließ etwa ein Wort aus. (2) So im Original, das Richtige lautet: "ladun" (seit/von).
١٨٧ - حدثنا محمد بن نصر، قال: ثنا حَسَّان، قال: قال سُفيان: «يُجزِئك من رَأسك ولو شَعرة، فإن أَصَابك المَطَر أَجزَأك -وإن لم تَمسَّه بِيَدك-، وإن أَصَاب شَعرَك فا ........ (١) به وَجهك أَجزَأك، وإن أَصاب شَعرةً واحدةً أَجزَأه».
باب: مَسح الأُذُنَين
• سُئل أحمَد -رحمه الله- عن مَسح الأذُن؟ قال: «أنا أَستَحِبُّ أن يَأخُذ لأُذُنه ماءً جديدًا، وذُكِر عن ابن عُمَر أنه كان يَفعَله».
١٨٨ - حدثنا هناد، قال: ثنا وَكيع، عن العمري، عن نافع، عن ابن عُمَر، أنه كان إذا توضَّأ أَدخَل إصبعَيه السَّبَّابَتَين في أذنيه، ومَسَح بِإبهامَيه وَرَاء أذنَيه.
١٨٩ - حدثنا عيسَى بن محمد، قال: ثنا أبو قتيبة، عن مالك بن أنس، عن نافع: كان ابن عُمَر يَأخُذ الماء بإصبعَيه لأذنَيه.
• قلت لأحمد: فَنَسِي أن يَمسَح أذنَيه؟ فكأنه ذَهَب -أيضًا- إلى الإعَادَة، وقال: «إن الأذنَين من الرأس».
• وسمعت إسحاق يقول: «إن مَسَحت رَأسَك ولم تَمسَح أذنَيك عَمدًا؛ لم يُجزِك، وإن مَسَحت أذنَيك ولم تَمسَح رَأسَك؛ لم يُجزِك حتى تَمسَح رَأسَك، ولا يَجوز تَرك ⦗١٢٩⦘ مَسح الأذُن عَمدًا على أيِّ حالٍ كان، وإن كان نَسِي أو سَهَا عن مَوضِع الأذُن؛ رَجَونا أن يكون جَائزًا، فأما أن يَترُكها عَمدًا؛ فَعَلَيه الإعَادَة؛ لأن أمر المُسلِمين في وضوئهم على مسح الأذنين، من ادن (٢) النبي -عليه السلام- إلى يَومِنا هذا؛ لا يَختَلِف فيه أَحَدٌ من أهل العلم؛ أن يُمسَحَا، فإذا ثَبَتَت السنة بِمَسحِهِما؛ لم يَجُز لنا تَركُهُما عَمدًا، إلا أن يُعِيد، فأما النَّاسِي؛ فهو جائز».
(١) بيض الناسخ مقدار كلمة واحدة.(٢) كذا في الأصل، والصواب: "لدن".